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Experten-Antwort

Reha verschiebbar trotz Eilfall?

von Chris4021.02.2020 | 10:48
353 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo! Ich habe eine psychosomatische Reha bewilligt kommen, und bin vermutlich ein Eilfall. Zumindest steht auf dem bescheid, dass ich den Aufnahmetermin grundsätzlich nicht verschieben kann. Das ist mir auch soweit klar. Nur kann es ja triftige Gründe geben: zum Beispiel, dass man selbst oder ein naher Familienangehörige ernsthaft erkrankt. Wie ist es denn dann? Hat man in so einem Fall auch keine Möglichkeit? Würde mich mal interessieren.

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Chris40,

wenn ein solcher Fall eintreten würde (eigene Krankheit, Krankheit eines nahen Angehörigen), wird man auch bei einem „Eilfall“ bei der zuständigen Sachbearbeitung eine adäquate Lösung finden, dass die Reha evtl. in einem solchen Fall etwas später beginnen würde. Wir gehen allerdings anhand Ihrer Art der Fragestellung davon aus, dass diese Frage theoretischer Art war und Sie dennoch an der raschen Aufnahme in der Reha-Klinik interessiert sind um bald möglichst wieder gesund zu werden. Dazu wünschen wir Ihnen alles Gute und viele Erfolg.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Chris40,

wenn ein solcher Fall eintreten würde (eigene Krankheit, Krankheit eines nahen Angehörigen), wird man auch bei einem „Eilfall“ bei der zuständigen Sachbearbeitung eine adäquate Lösung finden, dass die Reha evtl. in einem solchen Fall etwas später beginnen würde. Wir gehen allerdings anhand Ihrer Art der Fragestellung davon aus, dass diese Frage theoretischer Art war und Sie dennoch an der raschen Aufnahme in der Reha-Klinik interessiert sind um bald möglichst wieder gesund zu werden. Dazu wünschen wir Ihnen alles Gute und viele Erfolg.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Berateram 21.02.2020 | 12:51
Eine Reha kann natürlich verschoben werden, wenn „zwingende“ persönliche Gründe vorliegen. Wenn es dann in Ihrem Fall so sein sollte, teilen Sie den Grund Ihrem zuständigen Rententräger dies mit und klären dann direkt auch die Verschiebung. Alles weitere gehört in den Bereich der Spekulation.
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