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Experten-Antwort

Reha verschieben - welche Frist gilt?

von idefix1202.04.2019 | 22:26
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7 Antworten

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Hallo, ich habe das aktuelle Problem, dass wir zwar von der DRV schnell einen Bewilligungsbescheid für eine Reha wegen Asthma für mein Kind erhalten haben, aber sämtliche maritime Rehakliniken im Norden(positives Reizklima) erst frühestens im Oktober einen Platz für uns hätten. Dieser Zeitpunkt ist für uns absolut unpassend, da mein grösseres Kind im September in einer neuen, weiterführenden Schule anfängt, d.h. die ersten Monate meine Unterstützung braucht und der Vater beruflich sehr eingespannt ist. Wir können die Reha ab Oktober also nicht antreten. Wie verhält es sich da mit der Frist des Verschiebendürfens? Zwischen Erhalt des Bescheids und Oktober (theoretisch) wären ja schon die 6 Monate um. Wir könnten frühestens Ende März 2020 wegen der Schule. Oder muss ich einen Umstellungsantrag stellen, weil vielleicht eine Klinik anderswo im August für uns noch einen freien Platz hat zwecks Fristeinhaltung? Vielen Dank schonmal !!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo idefix12,

der Bescheid über die Bewilligung einer medizinischen Reha bzw. eines Kinderheilverfahrens hat eine Gültigkeitsdauer

von 6 Monaten, da man nach Ablauf dieser Frist davon ausgeht, dass sich in den medizinischen Verhältnissen

u.U. etwas geändert haben kann. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Verschiebung, aber es gibt unterschiedliche

zeitliche und sonstige, trägerspezifische Regelungen.

Liegen wichtige Gründe für die Verschiebung vor, kann der zuständige Träger im Rahmen einer Einzelfallentscheidung

die Terminverschiebung auch über die 6 Monate hinaus genehmigen. Hier ist jedoch eine schriftliche Anfrage unter

Darlegung der Gründe notwendig.

Alternativ besteht die Möglichkeit einer Umeinweisung in eine andere Klinik, z.B. nach Wangen im Allgäu (ebenfalls Reiz- bzw. Gebirgsklima),

sofern diese einen früheren Aufnahmetermin anbieten kann. Auch das muss mit dem zuständigen Rentenversicherungsträgerabgesprochen werden.

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6 Antworten

Ansatzam 03.04.2019 | 05:55
Klären Sie das mit der Stelle, die den Bescheid erlassen hat. Sie benötigen eine Antwort in Bescheidform, dies kann das Forum nicht liefern. Und klären Sie Ihre Prioritäten.
Rehaam 03.04.2019 | 05:30
Statt hier sinnlos die Zeit in einem Forum zu vergeuden, liegt es doch nahe, diese Problematik mit dem zuständigen Rententräger zu klären.
Kopfschütteln....am 03.04.2019 | 06:57
also entweder ist das Kind rehabedürftig, dann sollte alles für die Gesundheit getan werden! Vater beruflich sehr eingespannt? Ehrlich, Kinder haben in der Regel 2 Elternteile! da muss auch mal der eingespannte Vater ran!!!!
Kaiseram 03.04.2019 | 13:53
Es muss ja immer das Meer sein, das Kind ist krank und bekommt eine Reha und dann imner gibt's was zu Sch... en!
Kaiseram 03.04.2019 | 15:33
Die Antwort des kranken "Pseudokaiser" kannst Du ignorieren. es fehlt ihm an jeglichem rentenrechtlichen Sachverstand.
Kaiseram 03.04.2019 | 15:36
Es muss ja immer das Meer sein, das Kind ist krank und bekommt eine Reha und dann imner gibt's was zu Sch... en!
Die Antwort des kranken "Pseudokaiser" kannst Du ignorieren. es fehlt ihm an jeglichem rentenrechtlichen Sachverstand.
Er hat mal wieder seine Tabletten nicht genommen.
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