Hallo idefix12,
der Bescheid über die Bewilligung einer medizinischen Reha bzw. eines Kinderheilverfahrens hat eine Gültigkeitsdauer
von 6 Monaten, da man nach Ablauf dieser Frist davon ausgeht, dass sich in den medizinischen Verhältnissen
u.U. etwas geändert haben kann. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer Verschiebung, aber es gibt unterschiedliche
zeitliche und sonstige, trägerspezifische Regelungen.
Liegen wichtige Gründe für die Verschiebung vor, kann der zuständige Träger im Rahmen einer Einzelfallentscheidung
die Terminverschiebung auch über die 6 Monate hinaus genehmigen. Hier ist jedoch eine schriftliche Anfrage unter
Darlegung der Gründe notwendig.
Alternativ besteht die Möglichkeit einer Umeinweisung in eine andere Klinik, z.B. nach Wangen im Allgäu (ebenfalls Reiz- bzw. Gebirgsklima),
sofern diese einen früheren Aufnahmetermin anbieten kann. Auch das muss mit dem zuständigen Rentenversicherungsträgerabgesprochen werden.