Hallo Petra,
teilen Sie Ihrem Rentenversicherungsträger formlos den neuen Termin für den Beginn der Reha mit und ob sich irgendwelche Angaben zu dem zuvor ausgefüllten Vordruck G 0512 geändert haben. Soweit dies nicht der Fall ist, brauchen Sie den Vordruck nicht neu auszufüllen.