Hallo Palle,
inwieweit in Ihrem Fall nach Auslaufen des Krankengeldes im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld möglich wäre, bis eine Reha durchgeführt werden kann, müssten Sie bitte mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Sollte Ihr Ziel aber sowieso der Rentenanspruch sein, würde ich Ihnen empfehlen, umgehend einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen. Ihr Rentenversicherungsträger wird dann nochmal prüfen, ob aktuell bereits ein Anspruch besteht oder ob die Reha zwingend abzuwarten sein wird. Auch in diesem Fall müssten Sie sich aber mit der Arbeitsagentur in Verbindung setzen, wenn über den Rentenanspruch nicht vor Auslaufen des Krankengeldes entschieden werden kann.
Bitte beachten Sie, dass Sie den Antrag derzeit nicht vor Ort in der Beratungsstelle aufnehmen lassen können. Bitte nutzen Sie unsere Online-Dienste unter https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Online-Dienste/online-dienste_node.html oder wenden sich telefonisch an Ihren zuständigen Träger.