Hallo Geli,
"Flieder" hat Ihre Anfrage bereits zutreffend beantwortet.
Auch wenn Sie bereits aus eigener Initiative heraus einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation gestellt haben, kann die Krankenkasse das Dispositionsrecht nachträglich einschränken. Das heißt, dass Ihr Antrag, nicht mehr ohne Zustimmung der Krankenkasse zurückgenommen werden kann und auch ein Nichtantritt nicht ohne Zustimmung der Krankenkasse möglich wäre.
Die Vergabe des Aufnahmetermins ist Sache der Rehabilitationseinrichtung und hängt insbesondere von den zur Verfügung stehenden Kapazitäten ab. In Abhängigkeit davon, welche Kapazitäten vorhanden sind, gestaltet sich die Wartezeit. Diese liegt jedoch nicht in Ihrer Verantwortung und kann Ihnen demnach auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Sollte der Aufnahmetermin außerhalb des Gültigkeitszeitraumes des Bescheides liegen, wird - wie "Flieder" bereits ausgeführt hat - die Einrichtung Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger kontaktieren und dort um Verlängerung der Kostenzusage bitten.
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