Hallo hansi,
eine pauschale Aussage dazu, ob Sie die notwendigen Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erfüllen, kann hier in diesem Forum nicht getroffen werden.
Die Entscheidung, ob Sie die persönlichen Voraussetzungen nach § 10 SGB VI erfüllen (Reha-Bedarf, Reha-Fähigkeit und positive Reha-Prognose) ist vom sozialmedizinischen Dienst unter Beachtung aller vorliegenden medizinischen Befunde zu treffen.
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