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Experten-Antwort

Reha vor Rente

von Zu krank01.02.2024 | 11:13
289 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Morgen. Gilt der Grundsatz IMMER - Reha vor Rente? Was wenn mein Gesundheitszustand es nicht zu lässt - O Ton Aussage meines Arztes.... KG bis Mai - Rentenantrag gestellt (EMR).... wie lange probiert die RV mich in Reha zu schicken,um dann endlich die Bewilligung zu schicken etc

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der Grundsatz ist Handlungsweise der gesetzlichen Rentenversicherung. Zu jedem Grundsatz gibt es Ausnahmen. 

 

Die Entscheidung, inwieweit eine Rehabilitationsmaßnahme Ihre Erwerbsfähigkeit wieder herstellen kann, wird durch den Sozialmedizinischen Dienst der Rentenversicherung vorgenommen. 

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7 Antworten

Klausam 01.02.2024 | 11:17
Hallo, wenn es der Gesundheitszustand nicht zulässt sollten Sie sich das von ihrem Arzt bescheinigen lassen. Allerdings heisst es nicht, dass dann eine EMR automatisch bewilligt wird. Das hat im Prinzip nichts mit der Reha zu tun sondern mit der Einschätzung der DRV. MfG
grundsätzlicham 01.02.2024 | 11:18
Das wird immer (um mal Ihr Wort aufzugreifen) individuell entschieden. Reha vor Rente ist zwar ein Grundsatz, aber von jedem Grundsatz eine Ausnahme. Wenn klar ist, dass eine Reha Ihren gesundheitlichen Zustand nicht wieder soweit stabilisiert, dass die Erwerbstätig erhalten/wiederhergestellt werden kann, kann ggf. auch direkt nach ambulanten Gutachten und unter Vorliegen von anderen aussagekräftigen Unterlagen eine EMR bewilligt werden. Aber das ist eben alles individuell und wir haben keinen Einblick in Ihre Unterlagen und sind größenteils auch keine Mediziner.
Kein Glaskugelam 01.02.2024 | 11:18
Das kann Ihnen hier keiner voraussagen, die DRV entscheidet hier frei und unabhängig. Und ob Ihre EM-REnte bewilligt wird, ist natürlich völlig offen. Warten Sie den Becheid ab, und falls Sie damit nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats schriftlich Widerspruch einlegen und ggf. dann auch noch vor dem Sozialgericht klagen.
Ham 01.02.2024 | 11:30
Reha vor Rente bedeutet, dass der Versuch, die Erwerbsminderung durch eine Reha abzuwenden Vorrang vor der Rentengewährung hat. Eine Reha wird vorgeschaltet, wenn eine Besserung zu erwarten ist und der Versicherte natürlich auch Rehafähig ist. Es werden auch Renten ohne Reha gewährt.
Ultraam 01.02.2024 | 13:16
"Reha vor Rente" heißt, dass bei jedem Rentenantrag geprüft wird, ob die Erwerbsfähigkeit durch eine Reha erhalten oder wiederhergestellt werden kann. Kommt die RV zu dem Schluss, dass eine Reha keinen Sinn macht, dann wird auch keine durchgeführt.
REnte 1am 01.02.2024 | 15:06
Gilt nicht "IMMER" (SGB VI §9) Ausnahme bis 13.02.2024! Die DRV "probiert" noch normalerweise für Sie bis zum 12.02.2024 (freundlicherweise) schluss "endlich" etc MfG!
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