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Experten-Antwort

Reha vor Rente

von TeddyPiano 16.09.2019 | 13:34
81 Ansichten
5 Antworten
Ich habe im Februar dieses Jahres einen 2 Reha Antrag stellen müssen, weil der erste Antrag vom Juni 2018 nach Wiederspruchsverfahren von der DRV abgelehnt wurde. Beantragt hatte ich eine psychosomatische Reha und die DRV hat daraus eine neurologische Reha gemacht und auch keine Rücksicht auf meinen Klinik Wunsch genommen sondern die neurologische Reha Klinik im selben Ort angegeben wo auch meine Wunsch Klinik ansäßig ist. Nach 4 Wochen habe ich dann einen neuen Bescheid erhalten mit einem sogenannten Änderungswunsch wegen der Reha Einrichtung (nur weiß ich überhaupt nichts von einem änderungs Wunsch), die zuletzt benannte Reha Einrichtung hat mir dann Anfang Juli 2019 einen Einladungs Termin für den 15. August 2019] zugeschickt. Leider ist in dieser Reha Klinik vieles schief gelaufen (wahrscheinlich haben die hier kein Qualitätsmanagement), auch die Änderung meiner Medikamente aufgrund von ärztlicher Ignoranz und Besserwisserei... zum Schluss kommen die hier auch noch auf die Idee mich wieder arbeitsfähig zu entlassen obwohl ich schon seit fast zwei Jahren arbeitsunfähig krank geschrieben bin und das sozial medizinische Institut des Landes Berlin hat mich im Auftrag der Agentur für Arbeit im Februar 2019 untersucht mit dem Ergebnis das ich nicht mehr erwebsfähig bin.... Ich gehe mal davon aus, das die Ärzte und Ärztinnen meiner Hausarztpraxis wo ich seit fast 30 Jahren Patient bin mich besser kennen und meine Erwerbstätigkeit besser einschätzen können als die Ärzte hier in dieser Reha Klinik... Ich bin mal gespannt wie das Abschluß Gespräch werden wird...

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.09.2019 | 07:13

Hallo "TeddyPiano",

das ist natürlich nicht schön, was wir hier in Bezug auf Ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation lesen müssen und ganz bestimmt auch nicht im Sinne des Rentenversicherungsträgers als Leistungsträger. Für solche Fälle hält der Rentenversicherungsträger ein Beschwerdeverfahren vor. Wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger und schildern dort kurz die Probleme und Unzulänglichkeiten, die Sie in der Reha-Klinik hatten.

In Bezug auf die Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit schließe ich mich den Aussagen der vorherigen Beiträge an. Die Beurteilung obliegt ganz allein dem Rentenversicherungsträger und der Reha-Entlassungsbericht liefert hier sicherlich wichtige Anhaltspunkte, doch ist nicht alleiniges Beurteilungskriterium.

Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg.

Viele Grüße

Ihr Expertenteam

4 Antworten

Schorscham 16.09.2019 | 15:38
Ihre Ärzte können vielleicht einschätzen ob Sie arbeitsfähig oder arbeitsunfähig sind, aber nicht ob sie rentenrelevant erwerbsgemindert sind. MfG
Schadeam 16.09.2019 | 14:21
Und was wollen Sie nun von den Experten der DRV hier im Forum genau wissen?
Sokratesam 16.09.2019 | 15:54
zugeschickt. Leider ist in dieser Reha Klinik vieles schief gelaufen (wahrscheinlich haben die hier kein Qualitätsmanagement), auch die Änderung meiner Medikamente aufgrund von ärztlicher Ignoranz und Besserwisserei... zum Schluss kommen die hier auch noch auf die Idee mich wieder arbeitsfähig zu entlassen obwohl ich schon seit fast zwei Jahren arbeitsunfähig krank geschrieben bin und das sozial medizinische Institut des Landes Berlin hat mich im Auftrag der Agentur für Arbeit im Februar 2019 untersucht mit dem Ergebnis das ich nicht mehr erwebsfähig bin.... Ich gehe mal davon aus, das die Ärzte und Ärztinnen meiner Hausarztpraxis wo ich seit fast 30 Jahren Patient bin mich besser kennen und meine Erwerbstätigkeit besser einschätzen können als die Ärzte hier in dieser Reha Klinik... Ich bin mal gespannt wie das Abschluß Gespräch werden wird...
Ich wurde seinerzeit auch als arbeitsfähig aus der Reha entlassen und dachte nur, man liest so oft, wie Leute anderslautend eingeschätzt wurden mit ähnlichen Leiden, was haben die anders gemacht und ich falsch? Ich wurde arbeitsunfähig entlassen... Ich würde unter 3 Stunden eingeschätzt.. Wie machen die das bloß? Meine Krankheiten und Behandlungen sind doch auch kein Pappenstiel... Kurzum, die RV hat dann anders entschieden, trotz dieser Reha-Meinung. Der Gutachter sah es ganz anders. Auch wenn eine Reha und deren Abschlussbeurteilung ein wichtiges Indiz darstellt, muss die RV dem nicht folgen. Warten Sie ab, was dort passiert und geschrieben wird. Und wenn die RV eine Entscheidung getroffen hat, dann müssen Sie sich erst die Karten legen für den Weg Widerspruch bis vielleicht hin zur Klage. Wie man Ihnen schon schrieb, Hausarzt, Amt, Reha, alles gut und schön, aber die RV ist die Institution, welche die alleinige Entscheidungsgewalt hat.
Ach jaam 16.09.2019 | 15:05
Einzig die gesetzliche Rentenversicherung darf über die Erwerbsfähigkeit entscheiden. Eine Einrichtung der AfA, oder im Auftrag der AfA, sowie eine Hausarztpraxis können und dürfen das gar nicht.
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