Hallo "TeddyPiano",
das ist natürlich nicht schön, was wir hier in Bezug auf Ihre Leistung zur medizinischen Rehabilitation lesen müssen und ganz bestimmt auch nicht im Sinne des Rentenversicherungsträgers als Leistungsträger. Für solche Fälle hält der Rentenversicherungsträger ein Beschwerdeverfahren vor. Wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger und schildern dort kurz die Probleme und Unzulänglichkeiten, die Sie in der Reha-Klinik hatten.
In Bezug auf die Beurteilung Ihrer Erwerbsfähigkeit schließe ich mich den Aussagen der vorherigen Beiträge an. Die Beurteilung obliegt ganz allein dem Rentenversicherungsträger und der Reha-Entlassungsbericht liefert hier sicherlich wichtige Anhaltspunkte, doch ist nicht alleiniges Beurteilungskriterium.
Wir wünschen Ihnen weiterhin viel Erfolg.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam
zugeschickt. Leider ist in dieser Reha Klinik vieles schief gelaufen (wahrscheinlich haben die hier kein Qualitätsmanagement), auch die Änderung meiner Medikamente aufgrund von ärztlicher Ignoranz und Besserwisserei... zum Schluss kommen die hier auch noch auf die Idee mich wieder arbeitsfähig zu entlassen obwohl ich schon seit fast zwei Jahren arbeitsunfähig krank geschrieben bin und das sozial medizinische Institut des Landes Berlin hat mich im Auftrag der Agentur für Arbeit im Februar 2019 untersucht mit dem Ergebnis das ich nicht mehr erwebsfähig bin.... Ich gehe mal davon aus, das die Ärzte und Ärztinnen meiner Hausarztpraxis wo ich seit fast 30 Jahren Patient bin mich besser kennen und meine Erwerbstätigkeit besser einschätzen können als die Ärzte hier in dieser Reha Klinik... Ich bin mal gespannt wie das Abschluß Gespräch werden wird...Ich wurde seinerzeit auch als arbeitsfähig aus der Reha entlassen und dachte nur, man liest so oft, wie Leute anderslautend eingeschätzt wurden mit ähnlichen Leiden, was haben die anders gemacht und ich falsch? Ich wurde arbeitsunfähig entlassen... Ich würde unter 3 Stunden eingeschätzt.. Wie machen die das bloß? Meine Krankheiten und Behandlungen sind doch auch kein Pappenstiel... Kurzum, die RV hat dann anders entschieden, trotz dieser Reha-Meinung. Der Gutachter sah es ganz anders. Auch wenn eine Reha und deren Abschlussbeurteilung ein wichtiges Indiz darstellt, muss die RV dem nicht folgen. Warten Sie ab, was dort passiert und geschrieben wird. Und wenn die RV eine Entscheidung getroffen hat, dann müssen Sie sich erst die Karten legen für den Weg Widerspruch bis vielleicht hin zur Klage. Wie man Ihnen schon schrieb, Hausarzt, Amt, Reha, alles gut und schön, aber die RV ist die Institution, welche die alleinige Entscheidungsgewalt hat.
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