Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Reha vor Rente

von Martin13.06.2016 | 15:16
1224 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich war bis 2011 in einer Beschäftigung mit 40 Std. / Woche. Doch leider war der letzte Job purer Stress und ich musste nach einer AU –Phase die Reißleine ziehen und habe 2012 den Job gewechselt und meine Stunden auf 18 Std./ Woche reduziert. Seit 06/2015 schaffe ich diese 18 Std./Woche auch nicht mehr und bin seit dem also bereits 1 Jahr AU mit Krankengeldbezug. Seit dem bin ich in Behandlung aber leider keine Besserung. Nun hat mich die KK aufgefordert einen Reha über DRV zu beantragen. Habe ich gemacht und dieser ist bewilligt. Reha vor Rente ist ja gut und schön, aber was soll das bringen. Selbst die 18 Std./Woche habe ich zu letzt nicht mehr geschafft. Daher meine Frage. Muss ich die Reha antreten? Oder kann ich meinen Rehantrag trotz Bewilligung mit einem Widerspruch in einen EMR -Antrag umwandeln? Vielen Dank für Ihre Antwort.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Martin,

wie bereits von Nahla zutreffend erläutert, sollten Sie die bewilligte Reha als Chance sehen Ihre gesundheitliche Situation zu klären, entweder in Richtung Rente, ggf. aber auch in Richtung berufliche Rehabilitation.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

1 Antworten

Nahlaam 13.06.2016 | 16:50
Sollte die Reha nicht erfolgreich sein, so kann der Reha-Antrag rückwirkend in einen Rentenantrag umgewandelt werden. Da zumeist der Grundsatz "Reha vor Rente" angewandt wird, brauchen Sie gegen die Bewilligung der Reha keinen Widerspruch einlegen. Die Reha dient zur Beurteilung / Wiederherstellung Ihrer Leistungsfähigkeit, sollten Sie nicht in der Lage sein, diese anzutreten, so muss Ihnen Ihr Arzt Reha-Unfähigkeit bescheinigen. Damit würden Sie aber evtl. das weitere Verfahren verzögern. Wenn sich in der Reha die Verminderung Ihrer Erwerbsfähigkeit bestätigt, wird die DRV nach Erhalt des Reha-Berichtes prüfen, ob Ihnen eine Erwerbsminderungsrente zusteht. Legen Sie jetzt Widerspruch gegen die von Ihnen beantragte und bewilligte Reha ein, verzögern Sie das Verfahren. Stellen Sie jetzt noch einen Antrag auf EM-Rente, so wird dieser vor dem Ergebnis der Reha nicht bearbeitet werden, was das Verfahren ebenfalls verzögert. Mein Tipp: Treten Sie die Reha an. Scheuen Sie sich nicht, alle Termine, die Sie nicht wahrnehmen können, abzusagen oder ggfs. auch abzubrechen. Lassen Sie somit Ihre Erwerbsfähigkeit im Rahmen der Reha beurteilen und warten Sie das Ergebnis ab. Sollten Sie noch unsicher sein, so sprechen Sie doch einfach mal mit Ihrem behandelnden Arzt. Alles Gute.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026