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Ja, ist tatsächlich ein kleiner Schlaumeier. Es stimmt schon, was er schreibt. ;-) Beispiel: EM-Rentenantrag ist gestellt. Im Rentenverfahren wird keine Reha vorgeschlagen, weil a) die Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet ist und das Leistungsvermögen bei mehr als 6 Stunden liegt - dann b) wird die Rente ebenfalls abgelehnt. ODER Leistungsvermögen unter 3 Stunden UND durch eine Reha nicht mehr wiederherstellbar: Reha abgelehnt, Rente bewilligt.Es kann ihnen aber auch passieren, dass sie nicht in Reha müssen und der EM-Rentenantrag trotzdem abgelehnt wird.Echt ? Bist nen kleiner Schlaumeier.
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