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"reha vor rente", aber war erst 2011 zur reha?

von tanja11.04.2013 | 10:17
1624 Ansichten
5 Antworten

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hallo, ich werde im herbst von der krankenkasse ausgesteuert und habe einen antrag auf em-rente gestellt. war im november/dezember 2011 4 wochen zur reha. kann dennoch von mir verlangt werden, eine erneute reha zu machen im sinne des grundsatzes "reha vor rente" oder wie verhält es sich da? danke.

5 Antworten

Galgenhumoram 11.04.2013 | 10:29
Ja es kann von Ihnen verlangt werden...sollten die Ärzte zu dem Ergebnis kommen, dass eine erneute Reha aus gesundheitlichen Gründen auch vor Ablauf von 4 Jahren erforderlich ist und durch diese Massnahme eine Erwerbsminderung abwenden kann, kann bei Weigerung ein Antrag wegen fehlender Mitwirkung abgelehnt werden.
-am 11.04.2013 | 10:37
Kann nur die Ausführungen von Galgenhumor unterstreichen.
Rosenstolzam 11.04.2013 | 17:56
Es kann ihnen aber auch passieren, dass sie nicht in Reha müssen und der EM-Rentenantrag trotzdem abgelehnt wird.
=//=am 12.04.2013 | 14:01
Es kann ihnen aber auch passieren, dass sie nicht in Reha müssen und der EM-Rentenantrag trotzdem abgelehnt wird.
Echt ? Bist nen kleiner Schlaumeier.
Ja, ist tatsächlich ein kleiner Schlaumeier. Es stimmt schon, was er schreibt. ;-) Beispiel: EM-Rentenantrag ist gestellt. Im Rentenverfahren wird keine Reha vorgeschlagen, weil a) die Erwerbsfähigkeit nicht erheblich gefährdet ist und das Leistungsvermögen bei mehr als 6 Stunden liegt - dann b) wird die Rente ebenfalls abgelehnt. ODER Leistungsvermögen unter 3 Stunden UND durch eine Reha nicht mehr wiederherstellbar: Reha abgelehnt, Rente bewilligt.
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