Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo chrissi,
beim Zusammenspiel von Reha und Erwerbsminderungsrente ist die Prüfung von Mitwirkungspflichten und Leistungsansprüchen immer sehr individuell. Daher kann ich Ihnen an dieser Stelle auch nur empfehlen, sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger (z. B. Reha-Fachberater) in Verbindung zu setzen. Besprechen Sie mit den für Sie zuständigen MitarbeiterInnen, ob Ihnen die LTA tatsächlich gesundheitlich zumutbar ist und welche Auswirkungen sich durch einen Abbruch auch auf Ihren Rentenanspruch ergeben.
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