Hallo Martina,
im Rahmen Ihres Rentenverfahrens liegen dem Rentenversicherungsträger auch medizinische Unterlagen vor. Sollte es möglich oder wahrscheinlich sein, dass sich Ihr Gesundheitszustand und damit auch Ihre Erwerbsfähigkeit zu einem späteren Zeitpunkt gebessert oder wiederhergestellt werden kann, ist der Rentenversicherungsträger verpflichtet vor einer Verlängerung der EU-Rente zu´prüfen, ob durch geeignete Rehabilitationsleistungen eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit möglich ist. Um dies beurteilen zu können, braucht er selbstverständlich eine aktuelle medizinische Beurteilung Ihres Gesundheitzustandes in Form eines Gutachtens. Wie Schorsch bereits geschrieben hat, kann dabei alles Mögliche herauskommen. Insoweit kann man hier nur abwarten.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Experte