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Reha war erfolglos ist es sinnvoll eine 2 Rehaantrag zu stellen?

von Fahr08.03.2016 | 14:37
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Tag, mein Vater ist seit 7 Monaten im Bezug des Krankengeldes und hat während dessen bereits einen Rehaaufenthalt hinter sich. Leider war dieser erfolglos, sodass er seiner ursprünglichen Tätigkeit, mehr als 3 Stunden, nicht nachgehen kann. So die Ergebnis, nun wäre meine Frage ob es besser ist wenn man der Krankenkasse zuvorkommt und einen Rehaantrag selbst stellt. Bisher waren die Erfahrungen meines Vaters das ihm die Reha mehr gebracht hat als die ambulante Physiotherapie. Er selbst hat seine 45 Arbeitsjahre erreicht , war nie Arbeitslos und soll nun mit einer niedrigen Rente weiter Leben. Das tut mir als Tochter sehr weh. Nun meine Frage, welche Wege gibt es in seinem Fall die Zahlung des Krankengeldes zu verlängern. Falls weitere Fragen bestehen beantworte ich sie gerne. Vielen Dank

8 Antworten

tussiam 08.03.2016 | 17:32
wieso soll denn ihr vater mit einer niedrigen rente auskommen, bei 45 jahre voll ohne arbeitslosenzeiten????????????? Und wer will den dass rente beantragt wird kk drv??????????? hat er denn niedriges brutto all die 45 jahre verdient????? und wieso soll er der kk zuvorkommen?? er war doch nun auf reha da bringt doch eine zweite eh nichts, ausserdem kann er erst wieder nach 4 jahren reha beantragen es sei denn er ist sehr schwer erkrankt. er hat doch noch ca.7 monate anspruch auf kg, da er ja wohl au aus der reha entlassen wurde oder???? wie alt ist denn ihr vater??????? 59 , 60, 61?????? dreist wenn er nun die erwerbsminderungsrente beantragen müsste wird doch eh bis zum 62. lebensjahr hochgerechnet dass kann doch so wenig rente nicht sein. ausserrdem kann er doch nach kg-bezug alg1 n. §145 24 monate beantragen bis rente entschieden ist.
MWXZam 08.03.2016 | 17:32
Krankengeld bis zu 78 Wochen Solange dein Vater nichts von der Krankenkasse hört- Füße stillhalten. Falls die Krankenkasse zum Rehaantrag auffordert, hat ihr Vater 10 Wochen Zeit den Antrag zu stellen. Nach Beendigung des Krankengeldes - d.h. Aussteuerung- ALG 1 beantragen. Somit heißt es alles ausschöpfen, was möglich ist. Aber bitte rechtzeitig erkundigen. Alles weitere dazu im www.elo-forum.de
=//=am 08.03.2016 | 17:41
Wenn Ihr Vater während den 7 Monaten bereits eine Reha-Maßnahme durchgeführt, diese aber erfolglos war, wird ihm vermutlich innerhalb eines Jahres nicht eine Zweite bewilligt. Da müßte sich sein Gesundheitszustand schon ERHEBLICH verschlechtert haben. Er dürfte vor dem 01.01.1961 geboren sein. Wenn er Berufsschutz hat (war er Facharbeiter?) und er auf seinem erlernten Beruf nur noch unter 3 Stunden arbeiten kann, besteht evtl. ein Anspruch auf eine teilweise EM-Rente wegen Berufsunfähigkeit. WENN er nicht auf einen anderen Beruf verwiesen wird! Beim Bezug einer solchen teilweisen EM-Rente würde das Krankengeld weitergezahlt, natürlich unter Anrechnung der EM-Rente (als Aufstockung). Er kann jetzt entweder einen Reha-Antrag stellen, wobei dann geprüft wird, ob er evtl. erwerbsgemindert ist oder nicht oder nochmal eine Reha-Maßnahme bewilligt wird, oder einen Rentenantrag. Dann würde auch umgekehrt geprüft, ob eine nochmalige Reha sinnvoll ist. Na ja, die niedrige Rente ist leider das Ergebnis, wenn kein hohes Entgelt und somit keine hohen Sozialversicherungsbeiträge gezahlt wurden.
W*lfgangam 08.03.2016 | 19:10
Hallo Fahr, sein Geburtsdatum wäre für weitere Einschätzungen hilfreich. Ansonsten, rein finanziell gesehen und wie auch MWXZ sagte, nach der erfolglosen Reha einfach stillhalten, das höhere Krankengeld erst mal mitnehmen und anschließend in die 'Nahtlosigkeitsregelung' des Arbeitslosengeldes reinrutschen - vielleicht reicht es ja bis zum Beginn der abschlagsfreien Rente mit den 45 Jahren ...Geburtsdatum fehlt halt. Hat er einen Schwerbehindertenausweis? Nicht? ...dann mal ruckzuck einen Antrag beim örtlichen Versorgungsamt stellen – kann für eine vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen hilfreich sein. Gruß w.
Fahram 09.03.2016 | 00:31
Mein Vater ist 61 Jahre alt und verdiente bis her ca. 1500-1600€ netto als gelernter Schlosser. war natürlich nicht all die Jahre so Erhöhung des Lohnes und andere Arbeiten bzw. Arbeitgeber. Renten Beginn mit 63 und 4 Monaten, also 2018. Rente bei vorzeitiger Inanspruchnahme bis 62 Jahre ca.970€ davon muss man die KV und PV abziehen. Die Kk hat im Januar den MDK eingeschaltet , nachdem er aus der Reha als Arbeitsunfähig entlassen wurde. Ein Antrag auf GdB habe ich bereits November gestellt und bisher noch keine Antwort erhalten. In seinem Entlassungsbericht der Reha steht, dass er dem allg. Arbeitsmarkt 6 Stunden zu Verfügung stehen kann unter Ausführung leichter Tätigkeiten, sowie im wechsel Arbeiten im Stehen, Gehen und sitzen verrichten kann. Er selbst ist chronisch erkrankt, wurde an der Schulter operiert ende Juni. Hat seit dem täglich Schmerzen und die Beweglichkeit des Armes und Schulter ist eingeschränkt. Es gehen nur noch 45%. Dann hatte er während des Rehaaufenthaltes einen 2 Schlaganfall erlitten, dies schränkt ihn in seiner gesamten Beweglichkeit noch zusätzlich ein. Ich kann mir das nicht vorstellen, dass er in seinem Zustand einen ALG stellen kann und wenn dann wäre er schnell raus. Ich vermute das wenn wir keinen Rehantrag stellen, wird es die Kk machen und dieser wird dann von der Rv umgewandet werden in Rentenantrag. Kann das die KK so einfach ?
W*lfgangam 09.03.2016 | 21:03
Hallo Fahr, die Reha kann die KK nicht ohne Mitwirkung Ihres Vaters selbst einfach beantragen. Lesen Sie dazu auch diesen Beitrag von heute: https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_… Wenn die KK bis zum Auslaufen KG stillhalten sollte, geht er anschließend ins ALG, Leistungsanspruch 2 Jahre. Allerdings wird ihn das Arbeitsamt wohl umgehend untersuchen, wenn er eine Krankmeldung vorlegt und ggf. auch zur Reha auffordern. > In seinem Entlassungsbericht der Reha steht, dass er dem allg. Arbeitsmarkt 6 Stunden zu Verfügung stehen kann Siehe auch dazu Hinweise in dem verlinkten Beitrag. Rat aktuell, abwarten, erst mal nichts machen. Gruß w.
Fahram 09.03.2016 | 22:13
Hallo kann die kk einfach so einen Auffordern einen Rehaantrag zustellen? Sie benötigt doch einen ärztliches Gutachen, welches aussagt, das eine Gefährdung der Erwerbsfähighkeit vorliegt oder irre ich mich da?
W*lfgangam 10.03.2016 | 20:56
Hallo Fahr, nein, nur unter den Voraussetzungen: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__51.html Liegt so ein 'Aufforderungsschreiben' ohne ärztliches Gtachten vor, legen Sie für Ihren Vater Widerspruch ein und fordern eine Begründung dafür ein. Knackpunkt: > hat während dessen bereits einen Rehaaufenthalt hinter sich. Leider war dieser erfolglos Insofern liegt schon ein med. begründetes Gutachten mit eingeschränkter Erwerbstätigkeit vor - die KK muss da nicht erneut eine eigene Untersuchung anleiern/bedient sich des vorliegenden Gutachtens. Ist der übliche Weg, da ist Ihr Vater nicht alleine – alles rechtskonform! Nun gilt es nur noch die Fristen 'auszudehnen', mehr ist da nicht zu machen. Gruß w.
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