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Experten-Antwort

Reha Wartezeit 4 Monate- bis dahin krankgeschrieben?

von Geraldine13.03.2025 | 19:16
1688 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, Mir wurde eine psychosomatische Reha bewilligt, Dauer 5 Wochen. Antritt in 4 Monaten. Ich bin seit 6 Monaten AU und wurde während der Probezeit gekündigt. Aktuell also ohne Job. Was passiert nun? Was, wenn der Arzt befindet, ich sei nicht mehr krank? Job suchen und erneut verlieren, da sicher kein Chef möchte, dass man dann nach kurzer Zeit für 5 Wochen fehlt. Was wäre die Alternative? Muss mich der Arzt bis Antritt der Reha krankschreiben?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Geraldine,

 

In Ihrer Situation gibt es unseres Erachtens mehrere Dinge zu beachten :

 

1. Krankschreibung bis zur Reha :

 

Sie können weiterhin von Ihrem Arzt krankgeschrieben werden, solange dieser Ihre Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Dies ist wichtig, um Krankengeld oder andere Leistungen zu erhalten.

 

2. Reha und Entlassungsbericht :

 

Nach der Reha wird ein ärztlicher Entlassungsbericht erstellt, der Ihre Arbeitsfähigkeit beurteilt. Falls darin steht, dass Sie arbeitsfähig sind, könnten Krankengeldzahlungen enden. Wenn Sie weiterhin als arbeitsunfähig eingestuft werden, können Sie sich erneut vom Arzt krankschreiben lassen und Krankengeld beziehen.

 

3. Alternative zur Jobsuche :

 

Falls Ihr Arzt Sie für arbeitsfähig erklärt, könnten Sie Arbeitslosengeld I beantragen und sich auf Stellen bewerben. Es ist jedoch verständlich, dass eine neue Anstellung schwierig werden könnte, wenn Sie alsbald wieder für die Rehabilitationsmaßnahme fehlen würden. In solchen Fällen kann eine berufliche Wiedereingliederung oder eine Unterstützung durch das Jobcenter hilfreich sein. Sie können in dieser Frage aber auch einen Termin mit einem beruflichen Rehabilitationsberater bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger, oder der zuständigen Filiale der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren.

 

4. Berufliche Rehabilitation :

 

Nach der Reha könnten Programme zur Wiedereingliederung ins Berufsleben sinnvoll sein, insbesondere bei psychosomatischen Erkrankungen. Diese Maßnahmen werden auch oft von der Deutschen  Rentenversicherung oder dem zuständigen Jobcenter angeboten.

 

Es ist auch ratsam, sich hierzu mit Ihrem behandelnden Arzt zu beraten. Weitere Unterstützung können Sie auch von einem Sozialverband- wie dem SoVD und dem VdK-erhalten, um die für Sie günstigsten Optionen und Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.

 

Selbstverständlich können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Jobcenter vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.

 

Wir hoffen, Ihnen hier erst einmal mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

 

 

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

EU-Rentneram 13.03.2025 | 21:01
Nein. Muss der Arzt nicht. Und wenn das so wäre, fallen Sie ins ALG I bei Erfüllung der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen, oder ins Bürgergeld. Ein Anspruch auf Krankengeld und AU bis zum Beginn der Reha besteht jedenfalls nicht.
xyzam 14.03.2025 | 10:30
Anspruch wohl nicht, aber bei andauernder AU sollte es möglich sein, bis 78 Wochen Krankengeld zu bekommen. und ALG I Anspruch besteht nicht, da aktuell AU und somit 'steht nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung'. Details klärt die KV und Arbeitsagentur.
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