Hallo Geraldine,
In Ihrer Situation gibt es unseres Erachtens mehrere Dinge zu beachten :
1. Krankschreibung bis zur Reha :
Sie können weiterhin von Ihrem Arzt krankgeschrieben werden, solange dieser Ihre Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Dies ist wichtig, um Krankengeld oder andere Leistungen zu erhalten.
2. Reha und Entlassungsbericht :
Nach der Reha wird ein ärztlicher Entlassungsbericht erstellt, der Ihre Arbeitsfähigkeit beurteilt. Falls darin steht, dass Sie arbeitsfähig sind, könnten Krankengeldzahlungen enden. Wenn Sie weiterhin als arbeitsunfähig eingestuft werden, können Sie sich erneut vom Arzt krankschreiben lassen und Krankengeld beziehen.
3. Alternative zur Jobsuche :
Falls Ihr Arzt Sie für arbeitsfähig erklärt, könnten Sie Arbeitslosengeld I beantragen und sich auf Stellen bewerben. Es ist jedoch verständlich, dass eine neue Anstellung schwierig werden könnte, wenn Sie alsbald wieder für die Rehabilitationsmaßnahme fehlen würden. In solchen Fällen kann eine berufliche Wiedereingliederung oder eine Unterstützung durch das Jobcenter hilfreich sein. Sie können in dieser Frage aber auch einen Termin mit einem beruflichen Rehabilitationsberater bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger, oder der zuständigen Filiale der Bundesagentur für Arbeit vereinbaren.
4. Berufliche Rehabilitation :
Nach der Reha könnten Programme zur Wiedereingliederung ins Berufsleben sinnvoll sein, insbesondere bei psychosomatischen Erkrankungen. Diese Maßnahmen werden auch oft von der Deutschen Rentenversicherung oder dem zuständigen Jobcenter angeboten.
Es ist auch ratsam, sich hierzu mit Ihrem behandelnden Arzt zu beraten. Weitere Unterstützung können Sie auch von einem Sozialverband- wie dem SoVD und dem VdK-erhalten, um die für Sie günstigsten Optionen und Gestaltungsmöglichkeiten zu erfahren.
Selbstverständlich können Sie auch einen persönlichen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Jobcenter vereinbaren, um Ihre individuelle Situation zu klären.
Wir hoffen, Ihnen hier erst einmal mit diesen Informationen weiter geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung