Eine seriöse Aussage zur Fortführung begonnener oder auch noch nicht begonnener Maßnahmen kann zurzeit keiner treffen. Seien Sie versichert, dass alle Beteiligten nach unbürokratischen Lösungen suchen. Hier der Auszug aus dem von „Hier steht es“ genannten Link, der zur Ihrer Frage passt: Soll die Reha zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, wird seitens der DRV darüber nachgedacht, eine unbürokratische Lösung für die Beantragung einer erneuten Leistung anzubieten. Eine medizinisch notwendige Fortführung der Reha macht etwa dann Sinn, wenn das Behandlungsziel noch nicht erreicht wurde. Es wird erwartet, dass vor allem Patienten, die ihre Reha schon kurz nach Beginn abbrechen mussten, diese fortführen wollen. Wie diese unbürokratische Beantragung aussieht, erfragen Sie bitte in der Reha-Einrichtung bzw. bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger.