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Experten-Antwort

Reha wegen unterschiedlicher Krankheiten

von Segaflex13.06.2019 | 18:26
3996 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag ich möchte 4 Jahre nach einer WS opreration eine erneute Reha beantragen, was an sich ja kein Problem darstellt. Ich habe zusätzlich durch Mobbing eine mittelschwere Depression entwickelt. Habe ich anspruch auf eine 2. Reha oder muß ich wieder 4 Jahre warten. grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Segaflex,

es ist korrekt, dass grundsätzlich eine sogenannte Ausschlussfrist von vier Jahren existiert.

Dazu findet man im § 12 Abs.2 SGB VI folgende Regelung:

„Leistungen zur medizinischen Rehabilitation werden nicht vor Ablauf von vier Jahren nach Durchführung solcher oder ähnlicher Leistungen zur Rehabilitation erbracht ….“

Ebenda findet man aber auch den folgenden zweiten Satz:

„Dies gilt nicht, wenn vorzeitige Leistungen aus gesundheitlichen Gründen dringend erforderlich sind.“

Ob in Ihrem Fall diese dringende medizinische Notwendigkeit gegeben ist, können Sie nur durch eine entsprechende Antragstellung bei Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger klären lassen.

Den Antrag können Sie auch online stellen.

LINK dorthin:

https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte.seam

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5 Antworten

Schadeam 13.06.2019 | 18:35
Wenn eine Reha notwendig ist stellen Sie den Antrag mit entsprechender Begründung durch Ihre Ärzte. Bei der Begründung sollten sämtliche Erkrankungen angegeben werden, wegen derer Sie eine Reha benötigen. Über den Antrag wird dann die DRV zu gegebener Zeit entscheiden. Schönen Abend.
Silviaam 14.06.2019 | 11:26
Hallo Zum richtigen Verständnis: Ihre Frage bezieht sich grundsätzlich auf eine gemeinsame Rehamassnahme (WS und Depression) nach der erstmaligen 4-Jahres-Wartefrist nach der bereits erfolgten WS-OP Reha? Oder wollten Sie sich hier mit Ihrer Frage dahingehend erkundigen, ob Sie jetzt eine Reha nach der 4-Jahres-Wartefrist aufgrund der damaligen WS-OP und ZUSÄTZLICH auch eine 2. Reha aufgrund von Depressionen beantragen können? Gruß Silvia
Segaflexam 15.06.2019 | 08:45
Guten Tag ja ich meinte je eine Reha pro Erkrankung. Grüße
KSCam 15.06.2019 | 10:19
Ist letztlich egal ob Sie eine oder 2 Rehas wollen. Im Ergebnis stellen Sie Ihren Antrag (da können Sie all Ihre Wünsche angeben, motfalls auf einem Beiblatt) und warten die Entscheidung darüber ab. Schönes WE
Silviaam 15.06.2019 | 10:56
Hallo Werden/wurden beide Erkrankungen bereits kontinuierlich ambulant therapeutisch behandelt und eine Reha jeweils ärztlicher-/therapeutischerseits nun empfohlen, da nicht ausreichend stabilisierend? Nachweislich ambulant therapeutische Interventionen vor einer Reha, könnten zunächst angeraten sein. Meine persönliche Erfahrung aus dem Jahr 2003: Nach erfolgter orthopädischer (WS- und weitere multiple Gelenkschäden) Reha im Jahr 1999 wurde ärztlicherseits (4 Jahresfrist war eingehalten) erneut eine Reha beantragt. Diese wurde mit dem Verweis auf "vorrangig ambulante Therapien vor Ort wahrzunehmen" von der DRV abgelehnt. Mein Arzt unterstützte daraufhin meinen Widerspruch gleichsam und legte Nachweise darüber vor, dass bereits zweimal wöchentlich, seit letzter Reha, in der Langfristverordnung Physiotherapie erfolge, die jedoch zu keinem anhaltenden Erfolg führten und von daher eine erneute Reha angezeigt sei. Die Entscheidung zur Rehanotwendigkeit lief nun über einen Gutachter! Dieser befürwortete (kopfschüttelnd über den Ablehnungsbescheid der DRV) eine Reha im Eilverfahren. Wie @KSC ihnen folgerichtig anrät, stellen Sie Ihre Anträge unter aussagekräftigender Begründung und warten ab, was für eine Entscheidung dabei herauskommt. Gruß Silvia
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