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Reha, Weiterbildung für arbeitslose Sozialpädagogin

von Iris14.02.2010 | 17:32
1276 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin langzeitsarbeitslose Soz.Päd., kann (wegen psychischer Erkrankung) nicht mehr in allen Bereichsfeldern der Sozialarbeit tätig sein, aber nicht berufsunfähig. Um bessere Chancen auf eine Stelle zu haben würde ich gerne eine Anpassungsfortbildung als Reha machen, oder eine Umschulung zum Beispiel als Logopädin. Im KURSNET der Arbeitsagentur sind jedoch alle Weiterbildungen nicht mit Bildungsgutschein zu machen. Das kann doch nicht sein, dass ein Berufstand völlig von den Möglichkeiten einer Weiterbildung ausgeschlossen wird. Wer weiss dazu etwas ? Eine Umschulung, die mit meinem Beruf etwas zu tun hat, z.B. Logopädin, dauert drei Jahre und ist somit auch nicht förderungsfähig. Wer kann mir berufsspezifische Tipps geben? Kann man u. U. doch eine Weiterbildung kriegen, die zunächst ohne Bildungsschein gekennzeichnet ist ? Die Arge hat gesagt, Weiterbildung gebe es nur gegen konkrete Stellenzusage eines Arbeitgebers ? kann das sein ? Bin für Tipps dankbar Iris

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 15.02.2010 | 11:03

Bitte setzen Sie sich mit dem Reha-Fachberater Ihres Rentenversicherungsträgers in Verbindung.

2 Antworten

Nixam 14.02.2010 | 19:40
Hallo Iris! Das Arbeitsamt hat recht. Der Kostenträger übernimmt in solch spezifischen Berufen-/zweigen bei tatsächlich vorliegender Einstellungszusage eines potentiellen Arbeitgebers eine - konkrete(!) - Fortbildungsmassnahme. Das macht der Rentenversicherungsträger auch nicht anders, wenn Du Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu Lasten des RV-Trägers beantragen würdes. Findest Du also einen einstellungswilligen Arbeitgeber, der Dir zusagt: Sehr geehrte Frau.... Wir beabsichtigen, Sie nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrgangs XY bei der Schule YZ in ein Dauerarbeitsverhältnis einzustellen. Mit Freundlichen Grüssen Der sich totlachende Arbeitgeber Anmerkung: Den gibt es in der aktuellen Wirtschaftslage nämlich nicht. Ich arbeite bei einem Rentenversicherungsträger und das ist ein Forum der Deutschen Rentenversicherung und deshalb kann ich nur sagen: Umschulungen und Fortbildungen etc werden nur bis zu einer Dauer von 24 Monaten ggf plus 3 Monate Rehabilitationsvorbereitungslehrgang bezahlt....Da Ihr Lehrgang jedoch mindestens 3 Jahre dauert, besteht hier keine Förderungsmöglichkeit/Kostenübernahmemöglichkeit. Gibt es in Ihrem Bereich keinen Kurs/keine Ausbildung, welche bis zu 24 Monaten dauert? Haben Sie sich schon erkundigt? Viele Grüsse Nix
Patientinam 15.02.2010 | 00:19
Sie schreiben: "Eine Umschulung, die mit meinem Beruf etwas zu tun hat, z.B. Logopädin, dauert drei Jahre..." Was hat eine Berufsausbildung als Logopädin (das ist ja keine Fortbildung) mit Ihrem jetzigen Beruf zu tun? Mit Patienten sollte man in jedem medizinischen Beruf umgehen können. Ich frage mich auch, ob jemand mit einer psychischen Erkrankung dafür besonders gut geeignet ist, aber das klärt sicher Ihr Rehaberater.
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