Sehr geehrter Herr Kaier,
es gibt tatsächlich keine rechtliche Grundlage, die eine vorsorgliche Corona-Testung für Patienten ohne Symptome vor der Aufnahme in eine Reha-Einrichtung vorschreibt. Daher darf die Rentenversicherung auch keine Kosten dafür übernehmen, falls eine Reha-Einrichtung vor Aufnahme trotzdem von einem Patienten ohne Symptome den Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests verlangt. Die Forderung von Reha-Einrichtungen nach einer anlasslosen Testung liegt also über den rechtlichen Anforderungen, die maßgeblich für eine Kostenübernahme sind.
Dass Reha-Einrichtungen in der Pandemie aus Gründen des erhöhten Schutzes für die Patienten und Mitarbeiter ihres Hauses dennoch Corona-Tests durchführen, ist indes nicht ungewöhnlich. Auch einige der eigenen Klinken der DRV testen bei der Aufnahme alle Patienten vorsorglich auf das Corona-Virus. Allerdings bezahlen die Kliniken der DRV diese Tests selbst – und damit weder die Patienten noch die jeweiligen Kostenträger, die die Reha-Maßnahmen finanzieren.
Sie sollten sich wegen der Kosten für den Test nochmals mit der Reha-Einrichtung in Verbindung setzen und auf umfangreiche Stützungsmaßnahmen der Reha-Träger verweisen.
Freundliche Grüße
Ihr Expertenteam
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