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Experten-Antwort

Reha - Wer zahlt den Corona-Test?

von Kaier12.10.2020 | 12:52
182 Ansichten
2 Antworten
Guten Tag, ich habe im August und September eine REHA-Maßnahme durchführen müssen. Aufnahmebedinghung der REHA-Klinik war die Vorlage eines negativen Corona-Tests (Kosten: 120 EUR). Da der Test eine Voraussetzung für das Antreten der Maßnahme war, müssten das m.E. Kosten sein, die der REHA zuzuordnen sind. Da im SBG steht, welche Ausgaben der Patient zu tragen hat - nämlich max. 10 EUR pro Tag - müssten die Ausgaben für den Corona-Test m.E. folglich durch den Leistungsträger bezahlt werden. Die DRV hat mich nun an die Krankenklasse verwiesen, die natürlich nicht zahlt, weil es keinen medizinischen Grund dafür gab. Es kann doch nicht sein, dass ich von meinen 800 EUR Krankengeld nun auch noch auf den Kosten des Tests sitzen bleibe... Die Antwort hier wird sicherlich lauten, dass es dazu keine Regelung gibt und die DRV deshalb nicht zahlt. - Ich bleibe aber dabei, dass es sich um unmittelbare REHA-Kosten handelt!

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 12.10.2020 | 15:08

Sehr geehrter Herr Kaier,

es gibt tatsächlich keine rechtliche Grundlage, die eine vorsorgliche Corona-Testung für Patienten ohne Symptome vor der Aufnahme in eine Reha-Einrichtung vorschreibt. Daher darf die Rentenversicherung auch keine Kosten dafür übernehmen, falls eine Reha-Einrichtung vor Aufnahme trotzdem von einem Patienten ohne Symptome den Nachweis eines aktuellen negativen Corona-Tests verlangt. Die Forderung von Reha-Einrichtungen nach einer anlasslosen Testung liegt also über den rechtlichen Anforderungen, die maßgeblich für eine Kostenübernahme sind.

Dass Reha-Einrichtungen in der Pandemie aus Gründen des erhöhten Schutzes für die Patienten und Mitarbeiter ihres Hauses dennoch Corona-Tests durchführen, ist indes nicht ungewöhnlich. Auch einige der eigenen Klinken der DRV testen bei der Aufnahme alle Patienten vorsorglich auf das Corona-Virus. Allerdings bezahlen die Kliniken der DRV diese Tests selbst – und damit weder die Patienten noch die jeweiligen Kostenträger, die die Reha-Maßnahmen finanzieren.

Sie sollten sich wegen der Kosten für den Test nochmals mit der Reha-Einrichtung in Verbindung setzen und auf umfangreiche Stützungsmaßnahmen der Reha-Träger verweisen.

Freundliche Grüße

Ihr Expertenteam

1 Antworten

Testam 12.10.2020 | 14:07
Die Kosten des Tests werden nicht von der Rentenversicherung übernommen, da nicht die Klinik sondern die übergeordnete Kommune oder der Kreis die jeweiligen Coronaschutzmaßnahmen bestimmen. So gibt es Kliniken, die aufgrund dieser Vorgaben einen Test fordern müssen und andere Kliniken nicht. Es bleibt Ihnen letztendlich nur der Rechtsweg um die Kosten einzuklagen.
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