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Experten-Antwort

Reha während Krankheit (in Arbeitslosigkeit)

von VW Käfer28.07.2024 | 19:17
608 Ansichten
12 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Ich bin seit 02/24 arbeitslos gemeldet (ALG1). Krank seit 03/24. Reha beantragt im 04/24 und wurde abgelehnt (& Widerspruch auch). Wer ist jetzt verantwortlich? An wen kann ich mich wenden? Reha ist dringend nötig! Keiner fühlt sich verantwortlich. Danke!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo VW Käfer,

 

es tut uns leid zu hören, dass Ihre Reha-Anträge abgelehnt wurden.

 

Nach Erlass eines Widerspruchsbescheides haben Sie, sofern die Rechtsbehelfsfrist hier noch nicht abgelaufen ist, die Möglichkeit Klage beim zuständigen Sozialgericht einzulegen. Die Klage vor dem Sozialgericht ist für Versicherte, Leistungsempfänger und behinderte Menschen grundsätzlich kostenfrei.

Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) bietet Unterstützung und Beratung bei solchen Angelegenheiten an.

 

Sollte die Ablehnung der Reha-Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen erfolgt sein, wäre es wichtig die Ablehnung und die Begründung mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen. Ihr Arzt kann Ihnen möglicherweise medizinische Unterlagen oder Atteste ausstellen, die Ihre Reha-Notwendigkeit untermauern.

 

Da Sie arbeitslos sind, könnten Sie sich auch an Ihre Arbeitsagentur wenden. Auch hier kann man Ihnen möglicherweise weitere Unterstützung anbieten.

 

Es ist auch wichtig zu beachten, bei Auslaufen des Arbeitslosengeldes I gegebenenfalls Bürgergeld zu beantragen, sofern Sie weiterhin arbeitslos sind und bedürftig.Die Antragstellung und Beratung hierzu erfolgen dann beim zuständigen Jobcenter.

 

Für die Situation zu Ihrer abgelehnten Reha empfehlen wir auch, einen indviduellen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren. Sie können sich auch an die kostenfreie Hotline der Deutschen Rentenversicherung wenden.Diese erreichen Sie Montags bis Dnnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr unter der Telefonnummer 0800 1000 4800.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

11 Antworten

Rehaam 28.07.2024 | 20:04
Wenn die Reha dringend nötig wäre, hätten Sie diese auch bekommen. So müssen Sie sich auf den beschwerlichen Klageweg machen. Dabei sollten Sie sich anwaltlich vertreten lassen und vor allem mit Ihren behandelnden Ärzten Ihre Chancen abwägen. Ansonsten heißt es, arbeiten gehen.
KSCam 28.07.2024 | 21:21
Eine DRV Reha müsste eingeklagt werden. Ansonsten mit den Ärzten Alternativen zur Reha überlegen. Vieles was in einerReha gemacht werden kann, geht sicher auch daheim…..solange Sie krank geschrieben sind, ist die Zeit vorhanden in der Sie sonst arbeiten gehen.
Stefanam 28.07.2024 | 21:27
Waren Sie vor Ihrer Arbeitslosigkeit krank geschrieben und haben 72 Wochen Krankengeld bezogen? Normalerweise fordert Sie bei so langer Krankheit die Krankenkasse auf einen Rehaantrag zu stellen und hat das Dispositionsrecht. Arbeitslos seit 02/24 und krank seit 03/24 und Reha 04/24 klingt für Aussenstehende nach nicht arbeiten wollen. Wenn Sie so krank sind und in ständiger Fachärztlicher Behandlung sind, wird eine Reha meistens auch genehmigt. Falls Ihre Probleme Psychosomatischer Art sind lassen Sie sich von Ihren Psychologen oder ihren Arzt in eine Klinik einweisen, dies würde auch von der Krankenkasse nach vorheriger Anfrage zur Kostenübernahme bezahlt. Ansonsten bleibt Ihnen nur der Klageweg.
VW Käferam 29.07.2024 | 05:13
Zitat von Sprachlos anzeigen
Danke für diese qualifizierte Antwort. Ich werde 60, habe seit über 40 Jahre gearbeitet und meinen Arbeitsplatz verloren. Ich habe mit u.a. mit Corona-Folgen zu kämpfen. Und ja, ich möchte auch gerne wieder arbeiten. Krankgeschrieben war ich auch vor der Arbeitslosigkeit leider häufiger. Ich habe hier geschrieben weil ich ein Problem habe und nicht um belehrt zu werden. Wenn Sie also meinen Fall nicht kennen, urteilen Sie doch nicht direkt. Danke.
VW Käfer am 29.07.2024 | 05:15
Nachtrag bevor ich wieder nur belehrt werde: Ich werde 60, habe seit über 40 Jahre gearbeitet und meinen Arbeitsplatz verloren. Ich habe u.a. mit Corona-Folgen zu kämpfen. Und ja, ich möchte auch gerne wieder arbeiten. Krankgeschrieben war ich auch vor der Arbeitslosigkeit leider häufiger. Ich habe hier geschrieben weil ich ein Problem habe und nicht um belehrt zu werden. Wenn Sie also meinen Fall nicht kennen, urteilen Sie doch nicht direkt. An alle anderen: danke für Ihre Unterstützung!
Fehleinschätzung?am 29.07.2024 | 06:19
Naturgemäß sehen sich viele Beschäftigte als nicht arbeitsfähig an. Solange das aber die Rentenversicherung nicht macht, bleibt Ihnen nur der Klageweg. Das hat man Ihnen auch schon geantwortet. Werden Sie also entsprechend tätig. Ihre Wunschantwort werden Sie hier nicht erhalten, auch wenn Sie das anhand Ihrer Reaktionen glauben.
VW Käfer am 29.07.2024 | 07:25
Zitat von Fehleinschätzung? anzeigen
Ja, mache ich danke. Ich dachte vielleicht kennt hier jemand diesen Fall und es ging dann über die Krankenkasse zB. Möchte natürlich ungern immer direkt rechtliche Schritte einleiten. Danke trotzdem :)
So nicht!am 29.07.2024 | 07:43
Sie können den Antrag zwar bei der Krankenkasse stellen, die wird aber auf die Zuständigkeit der Rentenversicherung verweisen. Wäre ja auch noch schöner, wenn der eine Leistungsträger den Antrag ablehnt, einfach zum Nächsten zu wechseln. Ist ja schließlich kein Spiel, sondern eine Entscheidung, die den Beitragszahler viel Geld kosten kann.
Stefanam 29.07.2024 | 09:12
Keiner kennt hier genauen den Krankheitsverlauf von @VW Käfer. Falls vorher schon mal eine psychosomatische Behandlung statt gefunden hat und er evtl. immer noch in Therapeutischer Behandlung ist, wäre es über die Krankenkasse möglich. Diese Kliniken sind Krankenhäuser und keine Rehakliniken, der Ablauf ist aber Reha ähnlich. Gibt sogar Kliniken mit Einzelzimmer etc. Die KH Einweisung darf ein Psychologe oder Hausarzt austellen, sollte aber vorher mit der Krankenkasse zwecks Kostenübernahme abgeklärt werden. Am besten wäre es bevor der Klageweg eingeleitet wird sich von einem Sozialverband wie VDK etc. beraten zu lassen. Auch ein Antrag beim Versorgungsamt zwecks GdB wäre denkbar, je nach Krankengeschichte. Alles erfordert aber viel Rennerei, Geduld und Nerven und lässt sich nicht von heute auf morgen klären. Corona Folgen u.a Post Covid ist für viele Ärzte Neuland und schwer zu Behandeln.
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