Hallo VW Käfer,
es tut uns leid zu hören, dass Ihre Reha-Anträge abgelehnt wurden.
Nach Erlass eines Widerspruchsbescheides haben Sie, sofern die Rechtsbehelfsfrist hier noch nicht abgelaufen ist, die Möglichkeit Klage beim zuständigen Sozialgericht einzulegen. Die Klage vor dem Sozialgericht ist für Versicherte, Leistungsempfänger und behinderte Menschen grundsätzlich kostenfrei.
Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) bietet Unterstützung und Beratung bei solchen Angelegenheiten an.
Sollte die Ablehnung der Reha-Maßnahme aus gesundheitlichen Gründen erfolgt sein, wäre es wichtig die Ablehnung und die Begründung mit Ihrem behandelnden Arzt zu besprechen. Ihr Arzt kann Ihnen möglicherweise medizinische Unterlagen oder Atteste ausstellen, die Ihre Reha-Notwendigkeit untermauern.
Da Sie arbeitslos sind, könnten Sie sich auch an Ihre Arbeitsagentur wenden. Auch hier kann man Ihnen möglicherweise weitere Unterstützung anbieten.
Es ist auch wichtig zu beachten, bei Auslaufen des Arbeitslosengeldes I gegebenenfalls Bürgergeld zu beantragen, sofern Sie weiterhin arbeitslos sind und bedürftig.Die Antragstellung und Beratung hierzu erfolgen dann beim zuständigen Jobcenter.
Für die Situation zu Ihrer abgelehnten Reha empfehlen wir auch, einen indviduellen Beratungstermin bei Ihrem nächstgelegenen Rentenversicherungsträger zu vereinbaren. Sie können sich auch an die kostenfreie Hotline der Deutschen Rentenversicherung wenden.Diese erreichen Sie Montags bis Dnnerstags von 08.00.Uhr bis 19.00.Uhr und Freitags von 08.00.Uhr bis 15.30.Uhr unter der Telefonnummer 0800 1000 4800.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam