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Experten-Antwort

reha-widerspruch

von j.d.13.01.2011 | 17:00
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3 Antworten

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hallo, ich hatte im oktober eine reha beantragt und dies wurde nicht genemigt.deswegen hatte ich anfang november widerspruch eingereicht und bis heute noch nichts gehört. nun habe ich heute bei der rentenkasse angerufen und die dame sagte das der widerspruch nächste woche vor dem widerspruchausschuß beraten wird. wieso dauert es solange? wird die reha schon wieder abgelehnt? ein bekannter hatte auch widerspruch eingereicht und nach 2 wochen hatte er positiven bescheid bekommen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Grundsätzlich hat die Dauer des Verfahrens mit den Erfolgsaussichten nichts zu tun.

Zunächst sollten Sie jetzt den Ausgang des Verfahrens abwarten.

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2 Antworten

Alexam 13.01.2011 | 18:51
Die Zeitspanne ist völlig normal - sogar recht kurz in ihrem Fall. Überhaupt kein Grund sich aufzuregen. Da warten andere Antragsteller viel viel länger... Widersprüche die positiv ( also in ihrem Sinne ) von der RV beschieden werden können kommen nicht vor den Widerspruchsausschuß. Vor den Widerspruchsauschuß kommen nur diejenigen Widersprüche, welche nach Prüfung durch die Rentenversicherung n i c h t abgeholfen werden können. Es besteht zwar grundsätzlich dort noch die Möglichkeit, das entgegen dem Votum der RV man ihrem Widerspruch stattgibt, aber wahrscheilich ist dies nicht , Richtigen Sie sich geistig schon mal auf eine Ablehnung ein... Dann bleibt nur noch Klageerhebung vor dem Sozialgericht.
Nixam 13.01.2011 | 18:51
Hallo j.d.! Der Widerspruch ist an die Widerspruchsstelle weitergeleitet worden von Ihrem Sachbearbeiter. Diese beruft monatlich einen Widerspruchsausschuss. Dieser Widerspruchsausschuss entscheidet über Ihren Widerspruch. Nun ist das so, dass dieser Widerspruchsausschuss nur 1 bis 2 Mal im Monat tagt und über eine Vielzahl an diesen beiden Terminen entscheidet....auch über Ihren Fall. Es ist also völlig richtig, was man Ihnen am Telefon gesagt hat. Die Dauer des Verfahrens sagt überhaupt nichts aus, ob es gut aussieht oder ob Sie keine Chance haben. Das sei an dieser Stelle schonmal klargestellt. Warten Sie also einfach mal ab, was da kommt. Übrigens: Klagen vor dem Sozialgericht (1.Instanz) sind kostenlos und Sie brauchen bei dieser 1. Instanz nicht mal einen Rechtsanwalt(kein Anwaltszwang). Deshalb keine Angst haben, einfach mal abwarten. Hoffentlich haben Sie bei Ihrem Widerspruch ausführliche medizinische Unterlagen/neue(s) Attest(e) eingereicht. Sonst wird man Ihren Widerspruch zurückweisen, weil er keine neuen entscheidugsrelevanten Aspekte enthält..... Viele Grüsse Nix
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