Guten Morgen Heiko,
der Widerspruch gegen den Ablehnungsbescheid Ihrer Rehabilitation hat keinen Einfluss auf Ihren Erwerbsminderungsrentenantrag.
Allerdings sollten Sie sich überlegen, ob Ihr Widerspruch gegen die Ablehnung der Rehabilitation noch notwendig ist, wenn Sie bereits den Erwerbsminderungsrentenantrag gestellt haben.
Es kann hilfreich sein, wenn Sie sich zu dem Thema Rehabilitation/ Erwerbsminderungsrente in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten lassen würden.
Die Logik dieses Widerspruchs sollten Sie uns erklären.
Welchen Sinn macht das wenn Sie gar nicht in Reha wollen sondern Rente anstreben??
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