Hallo "rubber-ducks",
die Gültigkeitsdauern können sowohl nach bewilligter Rehabilitationsleistung und auch hinsichtlich des bewilligenden Rehabilitationsträgers variieren. Schauen Sie bitte in Ihren Bewilligungsbescheid, mit denen Ihnen die Leistung zur medizinischen Rehabilitation bewilligt wurde. Aus diesem ergibt sich die Gültigkeitsdauer des Bescheides und insoweit auch die zugesagte Kostenübernahme gegenüber der Rehabilitationseinrichtung. Sollte der Bewilligungsbescheid keine Gültigkeitsdauer enthalten, verliert der Bewilligungsbescheid seine Gültigkeit erst dann, wenn der Rehabilitationsträger diesen wieder aufhebt. Bevor er dies jedoch veranlasst, erfolgt erfahrungsgemäß eine Kontaktaufnahme mit Ihnen.
Wir wünschen Ihnen für Ihre Gesundheit und die beabsichtigte medizinische Rehabilitationsleistung alles Gute und hoffen, dass der / die auslösenden Faktor/en für die Schlaganfälle gefunden werden.
Ihr Experte
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