Hallo Christel,
Urlaub zu buchen, wenn eine Rehabilitation im Raum steht, ist immer eine vertrackte Situation... Insofern scheint es ja zumindest so weit zu klappen, dass die Reha dann doch vorher absolviert werden kann. Hoffen wir mal, dass der Termin nicht verschoben wird...!
Ansonsten wäre nun erst einmal abzuwarten, ob auch die Ärzte der Rehaklinik 'für' eine Stufenweise Wiedereingliederung (SWE) sind.
Dann wäre die DRV Kostenträger, wenn die Maßnahme spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Reha beginnt und es würde auch weiterhin Übergangsgeld bezahlt werden.
Hierzu können Sie weitere Informationen im DRV Merkblatt G0832 finden oder auch hier:
https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech…
Vor und während der SWE dürfen Sie keinen Urlaub machen, da Sie dann immer noch als AU gelten. So jedenfalls steht es im Merkblatt. Ob da Ausnahmen gelten, wäre dann mit Ihrer zuständigen DRV zu klären.
In der Reha gibt es einen 'Sozialdienst', der auch mit den Ärzten dort in engem Kontakt ist und mit dem können Sie dann aktuell besprechen, wie die Schritte nach der Reha aussehen.
Richtig ist, dass Sie grundsätzlich ansonsten auch nach der Reha Anspruch auf Urlaub hätten. Aber nur, wenn Sie auch arbeitsfähig sind. Dem müsste dann Ihr Arbeitgeber zustimmen. Und könnte Sie dann ohne SWE nach dem Urlaub wieder voll einsatzfähig im Betrieb erwarten. Denn für eine SWE ist Voraussetzung, dass man durchgehend AU war. Dieser Teil betrifft aber eher Arbeitsrecht und wäre mit dem Arbeitgeber zu klären.
Ob Ihre Krankenkasse damit einverstanden wäre, dass Sie während Ihrer AU einen EU-Urlaub machen, muss dort geklärt werden. Und ob die dann nach dem Urlaub immer noch bereit wäre, eine SWE zu finanzieren ebenfalls.
In Ihrer Situation sollten Sie wohl zunächst einmal sich um Ihre Gesundheit kümmern und deshalb zeitnah die Möglichkeit einer Urlaubsverschiebung/-Stornierung abklären, denn je später Sie dies direkt vor dem Urlaub machen, desto höher können Umbuchungs-/Stornierungsgebühren werden. Bei dem Arbeitgeber Ihres Mannes wird dies sicher auch auf Verständnis stoßen, dass auch er dann nun seinen Urlaub verschieben möchte, bzw. wäre dies kein 'Problem', dass von der DRV oder der KK zu lösen ist.
Vielleicht erholen Sie sich ja in den Wochen bis Ende Mai ja aber auch so gut, dass eine SWE gar nicht mehr notwendig ist...
Also Urlaubsänderungen prüfen und dann in der Reha den Sozialdienst beanspruchen. Alles andere ist derzeit nicht abschließend zu klären, denn 'Gesundheit' kann man nicht planen.
Alles Gute und zunächst einmal eine aufbauende Reha-Zeit!