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Experten-Antwort

Reha - Wiedereingliederung - Urlaub

von Christel30.03.2023 | 12:30
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag! Entschuldigung vorab, das ist etwas länger geworden. Ich hoffe es wird dennoch gelesen ;-) Ich bin derzeit arbeitsunfähig und bereits im Krankengeldbezug. Ende April starte ich in die Reha, die bis ca. Ende Mai gehen wird (5 Wochen). Ich gehe davon aus, dass ich aufgrund der längeren AU danach mit einer Wiedereingliederung (Hamburger Modell) wieder einsteigen werde. Es wäre nicht meine erste Wiedereingliederung und ich weiß daher, dass die Administration dazu 2-3 Wochen in Anspruch nehmen kann. (Eingliederungsplan an Arbeitgeber, der erst genehmigen muss, dann Antrag an Kostenträger, der auch wieder genehmigen muss, etc). Ich vermute also, dass die Wiedereingliederung, nicht direkt an Tag 1 nach der Reha starten wird und ich bis zum Beginn der Wiedereingliederung zunächst weiterhin "voll" AU wäre. Mir ist bekannt, dass die RV der Kostenträger für die Wiedereingliederung nach Reha ist. Frage 1) Ist die RV auch Kostenträger für die AU zwischen Reha und Wiedereingliederung? Oder macht das dann wiederum die KV? Frage 2) Mein Mann und ich haben lange vor meiner Erkrankung Urlaub (EU-AUsland) gebucht, der nun fast genau an die Reha anschließt (knapp 1 Woche nach Ende Reha). Dass man während der Wiedereingliederung keinen Urlaub machen kann, ist mir bekannt. Auch weiß ich, dass ich nach einer Reha Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub hätte, aber dann könnte ich wiederum keine Wiedereingliederung machen, weil ich für den Antritt des gesetzlichen Urlaubs ja wieder den Status "Arbeitsfähig" hätte. Aber - obiges Szenario angenommen - ich wäre zwischen der Reha und dem Beginn der Wiedereingliederung "regulär" AU, könnte ich dann in den Urlaub fahren? Ich finde im Internet ein Urteil, dass man Auslands-Urlaub bei der KV beantragen muss und die KV diesen nicht per se ablehnen darf (Arzt muss befürworten, darf der Genesung nicht schaden). Vertrackte Situation, ich weiß. Aber vielleicht hat ja jemand hierzu etwas Erfahrung oder Wissen? vielen Dank im Voraus Mit freundlichen Grüßen Christel

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Christel,

zu Frage 1:

Ist die Rentenversicherung der zuständige Kostenträger für eine stufenweise Wiedereingliederung (d.h. Beginn der Wiedereingliederung innerhalb von 4 Wochen nach Beendigung der Reha), dann wird in der Zeit zwischen Beendigung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation und Beginn der stufenweisen Wiedereingliederung grundsätzlich auch das Übergangsgeld durch die Rentenversicherung weitergewährt.

zu Frage 2:

Wird im Verlauf der stufenweisen Wiedereingliederung (hierzu gehört auch die Zeit zwischen Beendigung der Leistung zur medizinischen Rehabilitation und Beginn der eigentlichen Wiedereingliederung) Erholungsurlaub genommen, stellt dies grundsätzlich einen Ausschlussgrund für die stufenweise Wiedereingliederung dar.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

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3 Antworten

Abschlägeam 30.03.2023 | 16:39
Hallo Christel, Urlaub zu buchen, wenn eine Rehabilitation im Raum steht, ist immer eine vertrackte Situation... Insofern scheint es ja zumindest so weit zu klappen, dass die Reha dann doch vorher absolviert werden kann. Hoffen wir mal, dass der Termin nicht verschoben wird...! Ansonsten wäre nun erst einmal abzuwarten, ob auch die Ärzte der Rehaklinik 'für' eine Stufenweise Wiedereingliederung (SWE) sind. Dann wäre die DRV Kostenträger, wenn die Maßnahme spätestens innerhalb von vier Wochen nach der Reha beginnt und es würde auch weiterhin Übergangsgeld bezahlt werden. Hierzu können Sie weitere Informationen im DRV Merkblatt G0832 finden oder auch hier: https://rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/rvRech… Vor und während der SWE dürfen Sie keinen Urlaub machen, da Sie dann immer noch als AU gelten. So jedenfalls steht es im Merkblatt. Ob da Ausnahmen gelten, wäre dann mit Ihrer zuständigen DRV zu klären. In der Reha gibt es einen 'Sozialdienst', der auch mit den Ärzten dort in engem Kontakt ist und mit dem können Sie dann aktuell besprechen, wie die Schritte nach der Reha aussehen. Richtig ist, dass Sie grundsätzlich ansonsten auch nach der Reha Anspruch auf Urlaub hätten. Aber nur, wenn Sie auch arbeitsfähig sind. Dem müsste dann Ihr Arbeitgeber zustimmen. Und könnte Sie dann ohne SWE nach dem Urlaub wieder voll einsatzfähig im Betrieb erwarten. Denn für eine SWE ist Voraussetzung, dass man durchgehend AU war. Dieser Teil betrifft aber eher Arbeitsrecht und wäre mit dem Arbeitgeber zu klären. Ob Ihre Krankenkasse damit einverstanden wäre, dass Sie während Ihrer AU einen EU-Urlaub machen, muss dort geklärt werden. Und ob die dann nach dem Urlaub immer noch bereit wäre, eine SWE zu finanzieren ebenfalls. In Ihrer Situation sollten Sie wohl zunächst einmal sich um Ihre Gesundheit kümmern und deshalb zeitnah die Möglichkeit einer Urlaubsverschiebung/-Stornierung abklären, denn je später Sie dies direkt vor dem Urlaub machen, desto höher können Umbuchungs-/Stornierungsgebühren werden. Bei dem Arbeitgeber Ihres Mannes wird dies sicher auch auf Verständnis stoßen, dass auch er dann nun seinen Urlaub verschieben möchte, bzw. wäre dies kein 'Problem', dass von der DRV oder der KK zu lösen ist. Vielleicht erholen Sie sich ja in den Wochen bis Ende Mai ja aber auch so gut, dass eine SWE gar nicht mehr notwendig ist... Also Urlaubsänderungen prüfen und dann in der Reha den Sozialdienst beanspruchen. Alles andere ist derzeit nicht abschließend zu klären, denn 'Gesundheit' kann man nicht planen. Alles Gute und zunächst einmal eine aufbauende Reha-Zeit!
Christelam 01.04.2023 | 19:22
Vielen Dank für die freundlichen und ausführlichen Antworten! Das sieht in der Tat nach Storno aus. @Abschläge, der Urlaub war wie gesagt schon vorher gebucht und zum Glück sind Stornokosten auch nicht das Problem. Ich hatte für meinen Mann gehofft, der Urlaub durchaus "nötig" hätte, dass es vielleicht eine Lösung gibt. Das scheint nicht so. Vielleicht erholt er sich während ich in Reha bin ;-) SWE: Ich möchte nach Möglichkeit nicht ohne SWE wieder einsteigen. Von Null auf 100 nach dann fast 6 Monaten sehe ich nicht. Zumal es in der heutigen Zeit klar ist: Ist man da, wird keine Rücksicht mehr genommen. Nun, einen Schritt nach dem anderen, ohne Glaskugel kann man in der Tat gar nichts sagen. ;-) Nochmals Danke und ein schönes Wochenende, Christel
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