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Experten-Antwort

Reha Wiedereingliederung Urlaub- Unverschuldete Verzögerungen

von Levy25.06.2022 | 09:17
606 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo ich habe hier ein Problem, ich selbst hatte eine Lange Therapie seit Oktober 2020. Ende 2021 hat mich die KK gebeten eine Reha zu beantragen dem ich auch nachgekommen bin. Der Antrag wurde ende Februar Fristgerecht auch abgegeben. Nachdem Ende April noch nichts vom Antrag zu hören war wurde bei der Rentenkasse nachgehakt, dort kam dann raus das irgendwo zwischen KK und RK einige Seiten des Antrags verloren gegangen sind. Ich habe mich dann persönlich darum gekümmert der RK diese Unterlagen diesmal direkt zukommen zu lassen. Eine Reha wurde dann zum 22.5.22 bewilligt. Hier kam nach 14 Tagen keine Rückmeldung der Klink weshalb ich auch hier mal nachgeckt habe. Diese sagte mir das sie noch keine Medizinischen Unterlagen habe diese Aber angefordert. Die RK sagt die Unterlagen wurden aufgrund dieser Anforderung gesendet. Die Klink behautet sie hat keinen bekommen. Die konnte dann gestern auch endlich geklärt werden. Die Klinik sagt mir nun Termin könne man nächste Woche machen und der würde etwa in 3-4 Wochen frühesten sein. Eine Reha dauert 3 Wochen dann sind wir im Ende Juli Anfang August. Nach der Reha folgt ja eine Wiedereingliederung diese dauert auch mal min 4 Wochen in meinem Fall eher mehr. Dann ist es mitte Oktober. So nun habe ich im Februar eine Reise gebucht die mir meiner Seele gut tut, da ich auf Grund meiner Erkrankung und Corona, seit 16.März2020 das Haus nur für Behandlungstermine verlassen habe. Auch da mein Immunsystem stark angegriffen war. Die Reise habe ich für Mitte Ende September gebucht. Da im Normalfall bis dahin auch alles soweit hinter mir gelegen hätte und ich vor dem tristen Herbst/Winter auf der Arbeit nochmal ein paar Tage genießen wollte im Ausland. Dies wird mir nun wohl verwährt bleiben da der ganze Verwaltungsapparat hier nicht so funktioniert hat wie er sollte. Das ganze zu meinen lasten, ich bin mittlerweile ausgesteuert und muss nun noch mit der BA kämpfen. Diese Urlaub würde mir nach dem ganzen sehr helfen, mein Arzt denkt auch das das nach dem was alles schief gelaufen ist und was ich mitmachen musste meiner Genesung gut tun würde. So nun die fragen. Ist es möglich diese Urlaub an zu treten, wenn nicht wer übernimmt hier einen Ausfall und etwaige mehr kosten bei einem späteren Termin? Ich vermute keiner, da ja jeder sich nur an Vorschriften gehalten hat und nix dafür kann und es keine Ausnahme gibt. entschuldigt den Sarkasmus aber ich bin nervlich am ende, das Thema Reha und aussteuern hat mir mehr zugesetzt als meine Krankheit.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 27.06.2022 | 11:02

Hallo Levy,

da während der Wiedereingliederung durchgehend Arbeitsunfähigkeit vorliegt, besteht kein Anspruch auf Erholungsurlaub. Wird Erholungsurlaub in dieser Zeit genommen, fehlt es an der Grundvoraussetzung der Arbeitsunfähigkeit und die stufenweise Wiedereingliederung gilt ab dem ersten Tag der Unterbrechung als beendet.

Wenn Sie Ihre Reise nicht antreten können, werden die entstandenen Kosten von der Deutschen Rentenversicherung nicht übernommen.

5 Antworten

Levyam 25.06.2022 | 09:56
Nein die Reise wurde nach dem Reha Antrag auch im Februar gebucht. Reiseantritt ist Mitte sep. 22
Äh....am 25.06.2022 | 09:36
Sie schreiben, dass die Reise im Februar gebucht wurde, dann aber wiederum schreiben Sie, dass die Reha im Februar gebucht wurde. Ich vermute nun einfach Mal, dass die Reise im Februar 2023 stattfindet? Bis dahin ist ja doch noch einiges an Zeit, selbst wenn die Reha von September bis Oktober gehen würde, wäre doch noch Recht viel Zeit für die Wiedereingliederung. Sie müssten dann für sich Priorisieren. Einen Anspruch auf Erstattung halte ich, wie Sie ja auch selbst, für äußerst unwahrscheinlich.
Abschlägeam 25.06.2022 | 10:02
Zitat von Äh.... anzeigen
Reha wurde im Februar beantragt. Und dann auch gleich ein Urlaub für Mitte/Ende September. So lese ich das aus dem Text... Ist aber ganz schön blöd gelaufen.... denn zu dem Zeitpunkt war ja noch nicht einmal klar, 'ob' und 'wann' eine Reha bewilligt wird... Hoffentlich wurde eine Reiserücktrittsversicherung für den Krankheitsfall mit abgeschlossen! Denn ansonsten kommt für die Kosten keiner auf. Und vor und während der Wiedereingliederung darf auch kein Urlaub gemacht werden. Aber wieso ist überhaupt schon 'klar', dass es eine Wiedereingliederung (WEgl) geben wird nach der Reha?? Diese wird ja nur gemacht, wenn der Versicherte noch teilarbeitsfähig ist und dann schonend wieder anfangen soll zu arbeiten. Ob und wieweit er 'teilarbeitsfähig' ist, wird ja aber erst IN der Reha festgestellt und von dort aus eigentlich erst eine WEgl beantragt... Da bleibt eigentlich erst mal nur auf einen recht frühen Termin in der Klinik zu hoffen und aber jetzt schon mit dem Reiseveranstalter einen Reiserücktritt oder zumindest eine Umbuchung auf einen deutlich späteren Termin zu versuchen. Viel Erfolg und alles Gute!
Tatzlaffam 25.06.2022 | 10:21
Sie haben die Reise gebucht, weil Sie dachten, dass bis dahin Reha und Wiedereingliederung längst beendet sind. Nun ist es aber anders gekommen und Sie haben eventuelle Verzögerungen nicht einkalkuliert. Nun würde der Reisetermin wohl in der Zeit der Wiedereingliederung liegen. Ein Urlaub ist während dieser Maßnahme leider nicht vorgesehen. Da bleibt nur zu versuchen, die Reise auf später zu verschieben, vielleicht ist eine Umbuchung möglich. Ansonsten, wie der Vorredner schrieb, haben Sie hoffentlich eine Reiserücktrittsversicherung mit drin.Zwar ist es ärgerlich, aber andererseits auch ein bißchen voreilig gewesen. Es kann immer etwas dazwischen kommen, wenn man bestimmte Leistungen noch vor sich hat, die terminlich realisiert werden müssen. Trotzdem alles Gute!
Nicht zu glaubenam 25.06.2022 | 15:03
Glauben Sie etwa die Rentenversicherung würde Ihren Reiseausfall finanzieren? So einen Irrglauben muss man erstmal haben!
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