Hallo Silvi,
die Zuweisung in Rehabilitationseinrichtungen durch den Rentenversicherungsträger erfolgt anhand der im Rahmen der sozialmedizinsichen Prüfung festgestellen behandlungsbedürftigen Diagnosen. Mit Versand des Bewilligungsbescheids an Versicherte erhält die ausgewählte Rehaklinik ebenfalls eine entsprechende Information über diese Bewilligung und darüber hinaus Kopien der vorliegenden ärztlichen Unterlagen.
In Ausnahmefällen kann es im Rahmen der Auswertung der ärztlichen Unterlagen durch die Rehabiltiationseinrichtung dazu führen, dass eine grundsätzlich geeignete Rehabiltiationseinrichtung dann doch nicht für die Behandlung passend ist.
Ihr Rentenversicherungsträger ist über die Entscheidung der Rehabiltiationseinrichtung informidert und wird Ihnen zeitnah eine andere geeignete Klinik vorschlagen und den ursprünglichen Bewilligungsbescheid korrigieren.
Sie haben übrigens die Möglichkeit, eigene Wünsche bei der Klinikauswahl einzubringen. Hierzu wenden Sie sich bitte an Ihren Rentenversicherungsträger.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.