Hallo Beluka,
wenn Sie gegen die Ablehnung der von Ihnen angegebenen Wunschklinik vorgehen wollen, so sollten Sie einen entsprechenden Widerspruch gegen die Entscheidung Ihres Rentenversicherungsträgers einlegen. Diesen sollten Sie dann auch entsprechend begründen. Im Übrigen verweise ich auch auf die Beiträge von „???“ und „KSC“.