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Experten-Antwort

Reha Wunschklinik Eilantrag

von Heide-Marie 26.10.2024 | 12:22
312 Ansichten
3 Antworten
Leider konnte meine Wunschklinik aus dem Reha-Antrag nicht genehmigt werden. Die DRV hat mir 3 Alternativen genannt, wovon ich von einer Klinik direkt begeistert war und diese auch genommen habe. Die Klinik hat mir den Aufnahmetermin in 6 Monaten bestätigt. Nun hat meine Krankenkasse einen Eilantrag eingereicht und ich soll den nächstmöglichen Termin in einer anderen Klinik wahrnehmen. Die Krankenkasse sagt, aufgrund dessen das mein Gestaltungsrecht eingeschränkt wäre, hätte ich kein Wunsch - und Wahlrecht mehr. Kann mir jemand etwas dazu sagen? Ich habe mich jetzt mit der ersten Klinik schon arrangiert und war mir diese auch schon ansehen, eigentlich möchte ich jetzt nicht in irgendeine andere Klinik gehen. Ich find dies sehr belastend weil ich nun total verunsichert bin was auf mich zu kommt. Abgesehen davon dass eine frühere Reha bedeutet auch früher genesen zu sein, ist die eine Sache. Ich würde gerne wissen, ob diese Vorgehensweise definitiv so rechtens ist und das Wahlrecht hinfällig ist. Ich danke euch schonmal vorab.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 28.10.2024 | 08:49

Guten Tag, 

 

es ist uns im Rahmen dieses Forums zur gesetzlichen Rentenversicherung und Alterssicherung nicht möglich, Ihre individuelle Fragen zum Krankenversicherungsrecht zu beantworten. Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Sie mit Ihrer Fragestellung zur abschließenden Klärung an die hierfür zuständige Krankenkasse verweisen müssen.

 

Viele Grüße 

Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

KKam 26.10.2024 | 13:08
Die Krankenkasse hat Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt. Damit kann die Krankenkasse auch Ihr Wunsch-und Wahlrecht einschränken. Da es sich aber hier um Krankenkassenrecht handelt, werden Sie vom Experten zu Recht auch an die Krankenkasse verwiesen werden. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an ein Forum der Krankenkasse. https://www.krankenkassenforum.de/…
Krankengeld und Reha sind kein Wunschkonzertam 26.10.2024 | 13:19
Ja, das darf die Krankenkasse. Gehen Sie in die frühere Reha oder verzichten Sie auf das Krankengeld. Wenn Sie das nicht glauben, bezahlen Sie einen Rechtsanwalt, der das für Sie gerne überprüft. Wenn die Krankenkasse keine formalen Fehler bei der Reha-Aufforderung nach §51, SGB V gemacht hat, wird er Ihnen aber auch nichts anderes sagen können. Aber hey, ihre Entscheidung! https://www.haufe.de/sozialwesen/leistungen-sozialversicherung/a…
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