Hallo Krümel,
im Wesentlichen wird den Ausführungen von Nix zugestimmt.
Den Ausführungen von Sozialrechtler sollten Sie keine Beachtung schenken, da er einen kleinen "Privatkrieg" gegen die Rentenversicherung führt und zu gern andere Mitmenschen für seine Zwecke einspannen möchte.
Auf eins möchte ich Sie jedoch noch aufmerksam machen. Nix führt aus, dass Sie bis zu 6 Monate Zeit haben die Rehabilitationsleistung anzutreten. Dies ist so nicht ganz richtig. Einige Rentenversicherungsträger erteilen ihre Kostenzusage für 2 Monate, d.h. die Reha-Einrichtung muss die Versicherten innerhalb von 2 Monaten zur Reha-Leistung einberufen. Kann Sie dies nicht, muss die Reha-Einrichtung die Unterlagen an den Rentenversicherungsträger zurücksenden, so dass eine andere Reha-Einrichtung ausgewählt werden kann.
Insofern sollten Sie sich mit der Reha-Einrichtung frühzeitig in Verbindung setzen (einige Tage nach Erhalt des Bescheides) und dort das weitere Vorgehen abklären.
Im Normalfall wurde Ihrem Bescheid eine Informationsschrift beigefügt, aus der Sie viele nützliche Hinweise zur Durchführung der medizinischen Rehabilitationsleistung erhalten. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Rentenversicherungsträger.
Wir wünschen Ihnen für Ihre Rehabilitation viel Erfolg und dauerhafte Gesundheit.
Ihr Experte