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Experten-Antwort

Reha wurde bewilligt, was nun?

von Krümmel02.06.2011 | 18:47
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14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo zusammen! Gestern habe ich den Bescheid bekommen, in dem mir eine Reha bewilligt wird. Meine Frage ist nun, wann muss ich dem Arbeitgeber bescheid geben? Jetzt schon, oder erst, wenn ich von der Rehaeinrichtung einen Termin genannt bekommen habe? Da ich jetzt aber auch eine Kollegin den Urlaub abgezeichnet habe, frage ich mich, kann ich bei der Rehaeinrichtung anrufen und dort Bescheid geben, dass es mir aus beruflichen Gründen erst ab nem bestimmten Zeitpunkt möglich ist diese anzutreten? Ich möchte meiner Kollegin nicht sagen müssen, dass sie ihren Urlaub canceln muss. Was ist mit den Anträgen die dabei sind? Ich bin absolut planlos, ob und wo ich nun den G510 abgeben muss. Da gehts im Teil A ums Übergangsgeld, Teil B Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Übergangsgeld, Teil C Bescheiigung der Krankenkasse. Sorry aber ich bin momentan mit einem riesen Fragezeichen gezeichnet. Vielen Dank für die Antworten vorab.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Krümel,

im Wesentlichen wird den Ausführungen von Nix zugestimmt.

Den Ausführungen von Sozialrechtler sollten Sie keine Beachtung schenken, da er einen kleinen "Privatkrieg" gegen die Rentenversicherung führt und zu gern andere Mitmenschen für seine Zwecke einspannen möchte.

Auf eins möchte ich Sie jedoch noch aufmerksam machen. Nix führt aus, dass Sie bis zu 6 Monate Zeit haben die Rehabilitationsleistung anzutreten. Dies ist so nicht ganz richtig. Einige Rentenversicherungsträger erteilen ihre Kostenzusage für 2 Monate, d.h. die Reha-Einrichtung muss die Versicherten innerhalb von 2 Monaten zur Reha-Leistung einberufen. Kann Sie dies nicht, muss die Reha-Einrichtung die Unterlagen an den Rentenversicherungsträger zurücksenden, so dass eine andere Reha-Einrichtung ausgewählt werden kann.

Insofern sollten Sie sich mit der Reha-Einrichtung frühzeitig in Verbindung setzen (einige Tage nach Erhalt des Bescheides) und dort das weitere Vorgehen abklären.

Im Normalfall wurde Ihrem Bescheid eine Informationsschrift beigefügt, aus der Sie viele nützliche Hinweise zur Durchführung der medizinischen Rehabilitationsleistung erhalten. Sollte dies nicht der Fall gewesen sein, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Rentenversicherungsträger.

Wir wünschen Ihnen für Ihre Rehabilitation viel Erfolg und dauerhafte Gesundheit.

Ihr Experte

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13 Antworten

Elisabetham 02.06.2011 | 21:50
Warum rufst du nicht einfach bei der Klinik an und besprichst das Problem?
Useram 03.06.2011 | 06:30
Ja, fragen Sie bei der Klinik nach wie es mit einem späteren Termin aussieht. wegen den Formblättern: Teil A füllen Sie aus, Teil B geben Sie bei Ihrem Arbeitgeber ab und Teil C bei Ihrer Krankenkasse, die wissen dann schon was die damit machen. Alle Teile werden dann an die Rentenversicherung geschickt. Wann Sie Ihrem AG Bescheid sagen ist Ihnen überlassen.
Nixam 03.06.2011 | 07:03
Hallo Krümmel! Ich würde dem Arbeitgeber sofort bescheidgeben, daß eine Reha bewilligt wurde, der genaue Termin aber noch nicht feststeht. Wenn Sie schon wissen, wann es Ihrem Betrieb paßt, daß Sie in Reha fahren, dann dürfen Sie schon jetzt bei der Klinik anrufen und einen Termin festmachen. Warten Sie aber bitte vorher noch eine Woche ab, damit die Rehaklinik Ihre Unterlagen von der Rentenversicherung bekommt und einsortieren kann und man dort weiß, daß Sie in Reha fahren müssen. Die Rehaklinik bekommt die Unterlagen vom RV-Träger immer per Sammelpost. Das heißt: 1 x in der Woche wird die Post für diese Klinik gesammelt für alle Versicherte dorthin geschickt. Diese Post muß dann erstmal dort in der Klinik sortiert und geordnet werden. Das braucht Zeit. Wenn Sie jetzt schon da anrufen, hat die Klinik den Bescheid noch nicht bzw. noch nicht verarbeitet/einsortiert. Das dauert in aller Regel 1 Woche. Dann erst sollten Sie dort anrufen. Wenn Sie dann letztendlich später den Termin wissen, können Sie den Bogen A - für den Versicherten - ausfüllen, indem Sie unter Punkt Null den Termin eintragen und auf der Rückseite Ihre Bankverbindung nicht vergessen und auf jeden Fall eintragen, ob Sie Kinder haben oder nicht. Wenn Kinder = Ja, dann Geburtsdatum nicht vergessen - wichtig wegen Übergangsgeldhöhe. Ich glaube nicht, daß Ihre Kollegin wegen Ihnen den Urlaub chanceln muß. So gehässig sollten Sie selbst auch nicht sein! Sie können Ihre Reha um 14 Tage verschieben...bzw. Ihren betrieblichen Gegebenheiten den Termin anpassen. So fair sollten Sie als Kollege schon sein. Teil B legen Sie Ihrem Arbeitgeber vor, damit er die Entgeltdaten eintragen kann. Das kann er aber auch erst, wenn Sie den genauen Termin wissen. Teil C übersenden Sie wegen der Vorerkranungszeiten an die Ihre Krankenkasse. Diese leitet den Teil C anschließend an den RV-Träger. Die Reha sollte innerhalb von 6 Monaten angetreten werden, danach verlieren die Gutachten an Aussagekraft. Sie haben also genug Zeit, Ihre Reha durchzuführen und brauchen Ihrer Kollegin mit dem Urlaub nicht dazwischenzufunken. Viel Sonnenschein für heute wünscht Ihnen Nix
Nixam 03.06.2011 | 09:05
Die Reha sollte innerhalb von 6 Monaten angetreten werden, danach verlieren die Gutachten an Aussagekraft.
Nur das Gutachten das in der Reha erstellt wird verliert nicht nach 6 Monaten seine Aussagekraft. Das gilt sehr, sehr, sehr lange.................... ;-) Rehafreund
Hallo Rehafreund! Ihr Kommentar war hier absolut überflüssig - was auch immer Sie damit zum Ausdruck bringen wollten. Nix
Nixam 03.06.2011 | 13:28
Hallo Krümmel! Sorry.Nicht immer ist es einfach, sich im Forum zu artikulieren. Ich habe verstanden. ;-) War ja auch garnicht soooo gemeint. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende. Nix
Krümmelam 03.06.2011 | 10:00
Zunächst einmal vielen Dank für die Antworten, das hat mir wirklich sehr geholfen. Aber eins möchte ich nicht so stehen lassen, wie es vielleicht rüber kam: Gerade wegen meiner Kollegin und ihres wohlverdienten Urlaubs habe ich gefragt, welche Möglichkeiten ich habe, die Reha ggf. zu verschieben!!! Wenn ich eins nicht bin, dann gehässig. Der Urlaub meiner Kollegin war nämlich eine meiner ersten Sorge! Dann werde ich erst mal ne Woche warten, und dann mein Glück in der Klinik versuchen. Meinem Arbeitgeber werde ich dann nächste Woche den Vorabbescheid vorlegen. Also nochmal ganz lieben Dank für die schnell Hilfe! Gruß Silke
Sozialrechtleram 04.06.2011 | 23:50
Die Reha sollte innerhalb von 6 Monaten angetreten werden, danach verlieren die Gutachten an Aussagekraft.
Nur das Gutachten das in der Reha erstellt wird verliert nicht nach 6 Monaten seine Aussagekraft. Das gilt sehr, sehr, sehr lange.................... ;-) Rehafreund
Wer den Reha-Entlassungsbericht in die Pfoten der DRV-Träger gelangen läßt, ist selbst schuld, wenn es Nachteile gibt. Man kann den Reha-Einrichtungen unter Strafandrohung (§ 203 StGB und Berufsordnung) den Ärzten verbieten, den Reha-Bericht der DRV und anderen Dritten zu offenbaren. Dann hat der eine Wirkungsdauer von Null Sekunden. Es empfiehlt sich das Verbot schriftlich gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen.
Nixam 05.06.2011 | 08:23
Zitat von Sozialrechtler anzeigenausblenden
Nur das Gutachten das in der Reha erstellt wird verliert nicht nach 6 Monaten seine Aussagekraft. Das gilt sehr, sehr, sehr lange.................... ;-) Rehafreund
Wer den Reha-Entlassungsbericht in die Pfoten der DRV-Träger gelangen läßt, ist selbst schuld, wenn es Nachteile gibt. Man kann den Reha-Einrichtungen unter Strafandrohung (§ 203 StGB und Berufsordnung) den Ärzten verbieten, den Reha-Bericht der DRV und anderen Dritten zu offenbaren. Dann hat der eine Wirkungsdauer von Null Sekunden. Es empfiehlt sich das Verbot schriftlich gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen.
Ihr o.g. Kommentar war absolut überflüssig und bringt die Forenteilnehmer hier nur unnötig in Bedrängnis. Manchmal frage ich mich, ob Sie sich der Reichweite Ihrer Empfehlung bezüglich der Versagung von Einwillgungserklärungen bewußt sind. Nicht in jedem Entlassungsbericht kommt es zwischen Arzt und Patienten zu Mißverständnissen und nicht jeder Entlassungsbericht weist für den Patienten nur negative Ausfürungen auf. Die von Ihnen diesbezüglich gezeigte Ignoranz ist hier absolut fehl am Platze. Trotzdem wünsche Ihnen noch ein schönes Wochenende. Viele Grüße Nix
Krümmelam 05.06.2011 | 15:27
Zitat von Sozialrechtler anzeigenausblenden
Nur das Gutachten das in der Reha erstellt wird verliert nicht nach 6 Monaten seine Aussagekraft. Das gilt sehr, sehr, sehr lange.................... ;-) Rehafreund
Wer den Reha-Entlassungsbericht in die Pfoten der DRV-Träger gelangen läßt, ist selbst schuld, wenn es Nachteile gibt. Man kann den Reha-Einrichtungen unter Strafandrohung (§ 203 StGB und Berufsordnung) den Ärzten verbieten, den Reha-Bericht der DRV und anderen Dritten zu offenbaren. Dann hat der eine Wirkungsdauer von Null Sekunden. Es empfiehlt sich das Verbot schriftlich gegen Empfangsbekenntnis auszuhändigen.
Ähmm nun bin ich verwirrt...Entlassungsbericht, Nachteile für mich?
Useram 06.06.2011 | 06:41
Und schon haben wir die Verwirrung. Ich hoffe der Sozialrechtler erklärt Ihnen jetzt alles.
Nixam 06.06.2011 | 06:59
Die Einwilligung zur Vorlage des Entlassungsberichts an den RV-Träger sollte immer abgegeben werden. Im Falle, daß anschließende Erwerbsminderungsrenten etc. versagt werden, kann man sich durch Widerspruch gegen einen ablehnenden Rentenbescheid und eventueller Klage wehren. Der Rat zur pauschalen Verweigerung der Weitergabe des Entlassungsberichts an den RV-Träger ist absolut waghalsig/unverschämt und an Ignoranz nicht zu überbieten, da man in diesem Falle die Kosten für die gesamte Rehabilitationsleistung vom RV-Träger zur Zahlung auferlegt bekommt. Einen schönen Montagmorgen wünscht Nix
Krümmelam 06.06.2011 | 11:17
Guten Morgen zusammen! Erstmal vielen Dank für die "Entwirrung". Ich hab den Sinn einfach nicht verstanden, der DRV etwas vorzuenthalten. Schließlich bezieh ich eine Leistung und im Antrag ist ja sowieso schon angegeben wieso, weshalb und warum ich eine Kur beantragt habe. Was den ganzen Forumlar Wust angeht: Ich muss sagen, es gibt einige Dinge die ich wirklich verwirrend finde und meiner Meinung nach, da vielleicht auch eine vereinfachung stattfinden sollte. Auf einem Infozettel steht, man soll Teil B und C zusammen an den RV schicken, dann heißt es Teil B an den Arbeitgeber und Teil C an die Krankenkasse schicken usw. Für jemanden, der damit noch nie was zu tun hatte, kann das alles wirklich im Kopffasching enden :-) Also nochmal vielen Dank an alle, die mir geholfen haben!
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