Ihr Kardinalfehler war, Ihre Arbeitsstelle zu kündigen. Dass Ihr Arzt offensichtlich keine Ahnung vom Arbeits- und Sozialrecht hat, ist jetzt Ihr Problem. Aber das ist jetzt passiert, mit den Folgen müssen Sie jetzt klarkommen.
Und natürlich kann die Krankenkasse Sie jetzt zur Reha auffordern mit einer 10-Wochen-Frist und Ihr Dispositionsrecht einschränken. Ob Sie das "möchten" oder nicht, interessiert die Krankenkasse nicht die Bohne. Die wollen nur Krankengeld sparen.
Wenn Sie dem nicht nachkommen, wird das Krankengeld eingestellt.
Ist eigentlich ganz einfach.
Aber wenn Sie in zwei Monaten tatsächlich wieder arbeiten können, sind Sie ja noch in der 10-Wochenfrist.
Und wenn nicht, dann eben Reha und danach, je nach Ausgang, EM-Rente oder auch nicht.
Aber falls Sie weiterhin länger krank sein sollten, ist die EM-Rente das Beste, was Ihnen dann passieren kann.
Also kard. reha war im März'23,
Vom Hausarzt im Mai Reha-Antrag long covid gestellt. kk hat im August 23 geschrieben, dass ich COVID Reha beantragen soll (obwohl das ja schon im Mai erledigt war) und hat vorsorglich das Dispositionsrecht eingeschränkt. Reha wurde abgelehnt.
Jetzt gilt die 10 Wochen Frist wieder?
Dann würde das passen!
Macht aber doch keinen Sinn, dass ich eine Reha beantrage, wenn ich ja wieder arbeiten will und das auch so im Reha Antrag kommunizieren würde!
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