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Reha - zu krank

von Maria05.06.2009 | 01:14
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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War im Januar auf einer ambulanten Reha (Orthopädie). Dort wurde ich als teilweise Erwerbsunfähig und momentan nicht arbeitsfähig entlassen. Mir wurde auch in der Reha-Klinik angeraten einen Rentenantrag zu stellen. War nach der Reha noch 3 Wochen krankgeschrieben. Da ich nur halbtags arbeite versuchte ich wieder in die Arbeit zu gehen. Doch nach 3 Wochen ging nichts mehr. Bin seitdem von meinem Psychologen krankgeschrieben. Anfang März stellte ich dann den EU-Rentenantrag. Ende März mußte ich zu zwei Gutachtern. Psychologe (vermutlich wegen meiner Depressionen) und Internist. Beide teilten mir mit, daß es besser wäre ich würde in Rente evtl. teilweise Erwerbsunfähigkeitsrente gehen. Habe nun heute ein Schreiben der Rentenversicherung erhalten, anbei lag ein Reha-Antrag. Der Rentenversicherungsträger schrieb, um meinen Antrag auf EU-Rente weiterzubearbeiten, müsste erst noch eine Reha durchgeführt werden. Jedoch steht nicht drinn auf welche. Nun habe ich mit meinem Psychologen geredet und der meint ich könne wegen meiner psychischen Erkrankung momentan unmöglich eine Reha machen auch keine psychosomatische Reha und hat es mir auch schriftlich bestätigt. Er meinte ich solle die Reha ablehnen, da es mir nichts bringt, sondern momentan meiner Gesundheit eher schaden würde. Da sich ja auch meine orthopädischen Beschwerden nicht gebessert haben, weiß ich nicht warum ich und auf welche Reha ich noch muss. Aus orthopädischer Sicht (Reha-Klinik - Abschussbericht bin ich nur noch für 3 - 6 Std arbeitsfähig) Nun meine eigentlichen Fragen: Wer sagt mir auf welche Reha ich muss? Kann ich die Reha ablehnen? Wenn ich die Reha ablehne, bekomme ich dann auch eine Ablehnung bezüglich meiner Rente? Muß ich erst warten bis ich eine Reha machen kann um dann erst einen Bescheid zu erhalten und bis dahin krankgeschrieben werden?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Maria,

die Frage "Wer sagt mir auf welche Reha ich muss?" kann von hieraus nicht beantwortet werden. Dazu sollten Sie sich direkt an den Rentenversicherungsträger wenden, der Ihnen das Reha-Antragsformular zugesandt hat.

Zu Ihren anderen Fragen lässt sich Folgendes sagen:

Selbstverständlich können Sie eine Reha-Leistung ablehnen. Hierbei sollten Sie jedoch bedenken, dass in der Rentenversicherung der Grundsatz "Reha vor Rente" gilt und somit der Rentenversicherungsträger verpflichtet ist, zunächst zu prüfen, ob Reha-Leistungen erfolgversprechend sind, um eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit abzuwenden.

Scheinbar hält Ihr Rentenversicherungsträger diese Möglichkeit für gegeben. Dadurch bestehen für Sie Mitwirkungspflichten, die der Gesetzgeber in §§ 60 bis 67 SGB I regelt. Kommen Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nach, kann das dazu führen, dass Ihnen gemäß § 66 SGB I eine Leistung (auch eine Erwerbsminderungsrente) ganz oder teilweise versagt wird. Dies gilt solange, bis dass Sie Ihre Mitwirkungspflicht nachgeholt haben.

Fazit:

Um es gar nicht erst zu diesem Konflikt kommen zu lassen, sollten Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger schriftlich die Bedenken der Sie behandelnden Ärzte/Psychologen mitteilen. Für eine Reha-Leistung muss man nach dem Gesetz auch rehabilitationsfähig sein. An dieser Tatsache könnte es bei Ihnen scheitern, so dass eine Reha-Leistung nicht angezeigt ist. In Anbetracht der bereits im Januar 2009 durchgeführten Reha-Leistung sollte dieser Umstand durchaus bei Ihrem Rentenversicherungsträger Würdigung finden.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, Gesundheit und ein schönes Wochenende.

2 Antworten

Corlettoam 05.06.2009 | 08:18
Rufen Sie doch einfach bei der Rentenversicherung an und fragen nach, auf welchem med. Fachgebiet die Reha stattfinden soll. Höchstwahrscheinlich wird es sich aber um eine psychosomatische Reha handeln, da Sie ja eine orthopädische Rehamassnahme bereits vor kurzer Zeit absolviert haben. Außerdem sind Sie ja vom Psychologen wegen einer psychischen Erkrankung krank geschrieben worden, sodass es einfach naheliegt das die Reha in einer psychosomatischen Rehafachklinik stattfinden soll. Reha geht immer vor Rente ! Insofern ist das Ansinnen der RV Sie noch einmal auf eine Reha ( auf einem anderen !med. Fachgebiet ) zu schicken, logisch und nachvollziehbar. Natürlich können Sie die Reha ablehnen und wenn dies durch ein Attest bzw. durch Unterstützung ihres behandelnden Arztes geschieht - umso besser. Wichtig ist nur , das ihr Psychologe auch Arzt ( also Psychiater und damit Dr.) ist. Die Meinung von " nur " Psychologen - also Nicht Ärzten - ist für die RV in der Regel nicht sehr massgebend. Natürlich gefährdet eine Rehaablehnung immer auch die Zuerkennung - vor allem auch eine kurzfrsitige - einer EM-Rente ( wegen mangelnder Mitwirkung etc. ) Insofern sollten Sie sich genau überlegen , ob Sie die Reha nicht doch machen. Das dort festgestellte Ergebnis wird dann mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit entscheidend sein , ob Sie eine Rente erhalten oder nicht. Grundsätzlich ist es aber richtig, das in einer akuten Phase einer schweren psychiatrishen Erkrankung ( z.B. i n einer Depression ) eine Rehamassnahme nicht nur nichts bringt , sondern auch völlig kontra produktiv sein kann und Sie schlimmstensfalls ihren Gesundheitszustand noch weiter schädigen kann. Eine Rehamassnahme dient einzig und alleine ( manchmal auch ohne Rücksicht auf Verluste ) der Wiederherstellung ihrer Arbeitskraft und eben nicht in erster Linie ihrer Gesundheit. Dies gilt es immer zu bedenken.
Mariaam 09.06.2009 | 00:14
Mein Mann hat beim Rentenversicherungsträger angerufen und gefragt auf welche Reha ich nun muß. Daraufhin wurde ihm lediglich mitgeteilt, daß müsse doch seine Frau wissen, was ihr fehlt. Als mein Mann erwähnte, dass mein Neurologe eine Reha momentan nicht für möglich hält, wurde ihm nur mitgeteilt, dass dies eine Art Verweigerung darstellt und mir somit die Rente versagt werden würde. Jetzt weiss ich genau so viel wie vorher. Ich werde jetzt mal den Antrag ausfüllen und das Attest meines behandelnden Arztes (Neurologe) beilegen. In diesem Attest steht, das ich zur Zeit nicht fähig wäre eine Reha durchzuführen. Manche Menschen wollen auf eine Reha und bekommen keine Zusage. Andere waren heuer schon und sollen wieder, obwohl schon die erste Reha nichts brachte. Wer soll dies denn noch verstehen? Hoffe nur ich werde nicht bestraft weil ich krank bin und momentan wirklich nicht auf Reha gehen kann.
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