Nach Abschluss der Reha entscheidet Ihr behandelnder Arzt, ob noch weiterhin Arbeitsunfähigkeit vorliegt. Die Arbeitsunfähigkeit ist Voraussetzung für die Wiedereingliederung. Nach Ihren Schilderungen ist der Rentenversicherungsträger Kostenträger der Wiedereingliederung. Dann erhalten Sie durchgehend Übergangsgeld. Gehen Sie also bitte zunächst zu Ihrem behandelnden Arzt. Für weitere Fragen steht Ihnen Ihr Rentenversicherungsträger gerne zu Verfügung. Für weitere Einzelheiten ist Einsicht in Ihre Akte erforderlich.