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reha zur trauma-therapie

von sara31.07.2009 | 16:18
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2 Antworten

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hallo! kurz zu meinem sachverhalt: ich nehme nun seit ca 6 monaten an einer stationären reha-maßnahme teil, weitere 3 monate sind von der bfa bereits bewilligt worden mit dem ziel, nach abschluss der maßnahme eine umschulung zu beginnen, da ich in meinem alten beruf nicht mehr arbeiten kann. zur zeit bekomme ich ein übergangsgeld von ca 900,00 €. jetzt ist es aber so, daß sich mein seelischer und dadurch auch körperlicher gesundheitszustand so sehr verschlechtert hat, daß ich zum einen durch meine so vielen fehlzeiten nun nicht mehr als umschulungsfähig eingestuft werde und zum anderen darüber nachdenke, VOR einer umschulung erst eine trauma-therapie zu machen, da ich mit meiner vergangenheit einfach nicht umgehen kann und dafür dringend professionelle hilfe brauche und mir meine gesundheit vor geht und vorgehen muss!!!!!!! meine frage: würde ich mich zu dieser trauma-therapie entschliessen, würde ich weiterhin übergangsgeld der bfa bekommen? wenn ja, könnte ich über die gesamt höhe des übergangsgeldes verfügen oder nur über einen minimalen teil, da der rest für die kosten einbehalten werden? bin seit fast 2 jahren im opferschutzprogramm u noch immer auf der flucht und wohnungslos. müßte für den übergang bis zum beginn der trauma-therapie in die psychiatrie. wie wär es dann mit dem finanz. aspekt?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

(siehe oben)

1 Antworten

Nixam 01.08.2009 | 11:43
Zu Themen im Rahmen des Opferschutzprogramms kenne ich mich leider nicht aus. Rufen Sie am Montag bitte Ihren Sachbearbeiter in der DRV Bund an und klären Sie die Angelegenheit telefonisch mit ihm. Er hat Ihren Aktenvorgang und weiss genau, welche Leistungen Ihnen nach dem Opferschutzgesetz zustehen. In dieses Gesetzbuch habe ich selbst bisher noch nicht reingeschaut. Viele Grüsse Nix
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