Hallo,
ob Sie von der Zuzahlung befreit werden, kann Ihnen nur von der Sachbearbeitung mitgeteilt werden, die Ihren Antrag auf Reha bearbeitet. Wenn Sie eine Reha von der Deutschen Rentenversicherung bewilligt bekommen, können Sie einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung stellen.
Wie über einen solchen Antrag entschieden wird, prüft die Sachbearbeitung.
Beste Grüße
Ihr Expertenteam
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