Hallo unsicher,
der vorzeitige Abbruch einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist grundsätzlich möglich. Allerdings empfehlen wir Ihnen, vorab das Gespräch mit dem Arzt der Rehabilitationseinrichtung zu suchen. Gegebenenfalls ist es möglich, Ihren Behandlungsplan anzupassen und die Rehabilitation zufriedenstellend weiterzuführen.
Sollten Sie weiterhin den vorzeitigen Abbruch wünschen, informieren Sie bitte unbedingt den zuständigen Rentenversicherungsträger.
Bitte berücksichtigen Sie, dass mit Abbruch der Rehabilitation ab diesem Zeitpunkt auch ein gegebenenfalls vorhandener Anspruch auf Übergangsgeld entfällt. Sollten Sie sich nach Abbruch der Rehabilitation krank schreiben lassen, Informieren Sie sich bitte vorab bei Ihrer Krankenkasse, ob von dort Anspruch auf Zahlung von Entgeltersatzleistungen besteht. Sollte die Krankenkasse Sie zur Antragstellung aufgefordert haben und der Rücknahme nicht zustimmen, kann der vorzeitige Abbruch zum Wegfall des Anspruches auf Krankengeld führen.
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