Hallo Unbekannt,
bitte haben Sie Verständnis dafür, daß wir in diesem Forum keine Entscheidung zu einem Einzelfall treffen können.
Bitte setzen Sie sich zur Lösung des individuellen Falles direkt mit dem betreffenden Rentenversicherungsträger (bei Eilbedürftigkeit z.B. auch persönlich oder im Normallfall schriftlich in Verbindung). Auch können wir die möglichen Konsequenzen für Ihren Bruder nicht aufzeigen, da wir die Details im Einzelfall nicht kennen und in diesem Forum aus Gründen des Datenschutzes auch nicht weiter einschätzen könnten. Die Gründe für eine vorzeitige Beendigung einer Reha-Maßnahme können sehr unterschiedlich sein und stellen sich generell unterschiedlich dar. Eine Rückforderung einer erbrachten Leistungen ist grundsätzlich zwar nicht ausgeschlossen, würde aber nur bei gravierendem Verschulden des Patienten/Versicherten geprüft.