Ihre DRV unterhält ein Beschwerdemanagement und ist sicher dankbar, wenn Missstände gemeldet werden. Ob nun aus Pandemiegründen nur ein Teil der Anwendungen durchführbar war oder es andere Gründe für die falsche Abrechnung gibt, dies sollte dann durch die DRV abgeklärt werden. Machen Sie ein formlosen Schreiben und adressieren Sie dies an die Reha-Abteilung der DRV!
Für mich hat es keine Auswirkungen das stimmt. Ich weiß nur nicht, ob Therapien einzeln mit der DRV abgerechnet werden. Wenn ja, dann fände ich es schon sehr dreist.
Müssen tun Sie gar nichts - und bemängeln können Sie letztlich alles was für Ihr Gefühl nicht OK war.
Was Ihr Bericht bewirkt, steht in den Sternen.
Wenn Sie nach der Reha wieder arbeiten und direkt keine weiteren Leistungen von der DRV benötigen, hat das alles für Sie doch keinerlei Auswirkungen.
Und wenn die Reha nichts gebracht hat und Sie eine Rente anstreben sollte es auch "egal" sein ob Sie in der Reha 2 oder 4 mal massiert worden sind oder einmal mehr oder weniger auf dem Sitzball gesessen sind......
Wenn es Ihrer Befriedigung dient, schreiben Sie halt.
Wahrscheinlicht gilt hier die alte "Beschwerderegel" formlos, fristlos, zwecklos....
Hallo,
ich reihe mich hier mal mit ein.
Auch in meinem Abschlussbericht stehen nicht erbrachte Leistungen.
Auch Kurse wurden aufgeführt die ich nie besucht habe wie z. B. Achtsamkeit.
Ist das Methode bei den Rehakliniken?
Ich finde das auch mega dreist, anscheinend kommt das wohl sehr oft vor.
Sie machen es sich etwas zu einfach. Leistungen abrechnen welche nicht erbracht wurden, ist schlichtweg Betrug zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Sofern es sich um eine Verwechselung handelt, kann passieren. Aber Vorsatz abzutun steht Ihnen schlecht, Herr Schade. Derartiges ist man von Ihnen eigentlich nicht gewohnt.
Sollte Betrug vorliegen, würde ich umgehend Strafanzeige bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft stellen!Müssen tun Sie gar nichts - und bemängeln können Sie letztlich alles was für Ihr Gefühl nicht OK war. Was Ihr Bericht bewirkt, steht in den Sternen. Wenn Sie nach der Reha wieder arbeiten und direkt keine weiteren Leistungen von der DRV benötigen, hat das alles für Sie doch keinerlei Auswirkungen. Und wenn die Reha nichts gebracht hat und Sie eine Rente anstreben sollte es auch "egal" sein ob Sie in der Reha 2 oder 4 mal massiert worden sind oder einmal mehr oder weniger auf dem Sitzball gesessen sind...... Wenn es Ihrer Befriedigung dient, schreiben Sie halt. Wahrscheinlicht gilt hier die alte "Beschwerderegel" formlos, fristlos, zwecklos....Sie machen es sich etwas zu einfach. Leistungen abrechnen welche nicht erbracht wurden, ist schlichtweg Betrug zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Sofern es sich um eine Verwechselung handelt, kann passieren. Aber Vorsatz abzutun steht Ihnen schlecht, Herr Schade. Derartiges ist man von Ihnen eigentlich nicht gewohnt.
Bevor wir alle uns künstlich aufregen und Betrug, etc wittern 2 Anmerkungen:
Ich habe dem Kunden - als Privatmensch - geschrieben dass es in seinem Ermessen liegt dazu etwas zu schreiben oder halt nicht.
Stelle ich das dienstlich als DRV Mitarbeiter fest, bin ich gefordert. Im Forum mache ich da aber "kein Fass"auf.
PS: ich gehe mal davon aus, dass es für Rehas mit den Kostenträgern ausgehandelte "Tagessätze" gibt und nicht jede Massage, etc in einer Rechnung detailliert aufgeführt wird - daher schließe ich das harte Wort vom Betrug aus.
Da einige Mitpatienten der Reha, mit denen ich noch in Kontakt stehe, das gleiche Problem mit ihrer Therapieaufstellung haben, werde ich mal einen Brief an die Rentenversicherung schreiben.
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