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Experten-Antwort

Rehaabschlussbericht

von Doke25.03.2021 | 13:03
162 Ansichten
12 Antworten

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Ich habe im Februar/März eine dreiwöchige orthopädische Reha gemacht und in der letzten Woche meinen Abschlussbericht bekommen. Der Bericht beinhaltet auch eine Aufstellung der durchgeführten therapeutischen Leistungen. Bei Durchsicht habe ich nun festgestellt, das mengenmäßig viel zuviel Therapien bzw. Therapien angegeben wurden, die ich gar nicht gehabt habe. Zum Beispiel 4 x Autogenes Training-ich hatte nur 2 x oder 2 x Reflexzonenmassage einzeln-ich hatte nur eine Gruppeneinweisung mit einem Massageball oder Informationen über Schulungsbuffet-habe ich nie erhalten. Auch die Anzahl der Bewegungstherapien ist viel zu hoch. Ich habe der Klinik eine Mail geschrieben und nachgefragt, ob sie den Bericht verwechselt haben oder ob ich die Aufstellung vielleicht nicht verstehe, leider ist bis heute keine Antwort gekommen. Muss/Soll ich sowas der Rentenversicherung melden? LG Doke

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Ihre DRV unterhält ein Beschwerdemanagement und ist sicher dankbar, wenn Missstände gemeldet werden. Ob nun aus Pandemiegründen nur ein Teil der Anwendungen durchführbar war oder es andere Gründe für die falsche Abrechnung gibt, dies sollte dann durch die DRV abgeklärt werden. Machen Sie ein formlosen Schreiben und adressieren Sie dies an die Reha-Abteilung der DRV!

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11 Antworten

Schadeam 25.03.2021 | 13:18
Müssen tun Sie gar nichts - und bemängeln können Sie letztlich alles was für Ihr Gefühl nicht OK war. Was Ihr Bericht bewirkt, steht in den Sternen. Wenn Sie nach der Reha wieder arbeiten und direkt keine weiteren Leistungen von der DRV benötigen, hat das alles für Sie doch keinerlei Auswirkungen. Und wenn die Reha nichts gebracht hat und Sie eine Rente anstreben sollte es auch "egal" sein ob Sie in der Reha 2 oder 4 mal massiert worden sind oder einmal mehr oder weniger auf dem Sitzball gesessen sind...... Wenn es Ihrer Befriedigung dient, schreiben Sie halt. Wahrscheinlicht gilt hier die alte "Beschwerderegel" formlos, fristlos, zwecklos....
Joeam 25.03.2021 | 14:06
Mir ging es genauso, als ich den Abschlussbericht in den Händen hielt, fand es auch sehr dreist, muss allerdings gestehen, dass ich nichts unternommen habe. Werde allerdings beim nächsten Mal meine Therapiepläne aufheben, damit ich es beweisen kann. Mfg Joe
Dokeam 25.03.2021 | 13:23
Für mich hat es keine Auswirkungen das stimmt. Ich weiß nur nicht, ob Therapien einzeln mit der DRV abgerechnet werden. Wenn ja, dann fände ich es schon sehr dreist.
Claudiam 25.03.2021 | 15:29
Hallo, ich reihe mich hier mal mit ein. Auch in meinem Abschlussbericht stehen nicht erbrachte Leistungen. Auch Kurse wurden aufgeführt die ich nie besucht habe wie z. B. Achtsamkeit. Ist das Methode bei den Rehakliniken? Ich finde das auch mega dreist, anscheinend kommt das wohl sehr oft vor.
Ach jaam 25.03.2021 | 15:48
Zitat von Claudi anzeigen
Dann beschweren Sie sich an der richtigen Stelle aber nicht in einem offenen Forum. Hier können Sie, wie aus den Vorberichten zu entnehmen keine Hilfe erfahren.
Schadeam 25.03.2021 | 16:27
Bevor wir alle uns künstlich aufregen und Betrug, etc wittern 2 Anmerkungen: Ich habe dem Kunden - als Privatmensch - geschrieben dass es in seinem Ermessen liegt dazu etwas zu schreiben oder halt nicht. Stelle ich das dienstlich als DRV Mitarbeiter fest, bin ich gefordert. Im Forum mache ich da aber "kein Fass"auf. PS: ich gehe mal davon aus, dass es für Rehas mit den Kostenträgern ausgehandelte "Tagessätze" gibt und nicht jede Massage, etc in einer Rechnung detailliert aufgeführt wird - daher schließe ich das harte Wort vom Betrug aus.
J.H.am 25.03.2021 | 15:57
Zitat von Otto anzeigen
Müssen tun Sie gar nichts - und bemängeln können Sie letztlich alles was für Ihr Gefühl nicht OK war. Was Ihr Bericht bewirkt, steht in den Sternen. Wenn Sie nach der Reha wieder arbeiten und direkt keine weiteren Leistungen von der DRV benötigen, hat das alles für Sie doch keinerlei Auswirkungen. Und wenn die Reha nichts gebracht hat und Sie eine Rente anstreben sollte es auch "egal" sein ob Sie in der Reha 2 oder 4 mal massiert worden sind oder einmal mehr oder weniger auf dem Sitzball gesessen sind...... Wenn es Ihrer Befriedigung dient, schreiben Sie halt. Wahrscheinlicht gilt hier die alte "Beschwerderegel" formlos, fristlos, zwecklos....
Sie machen es sich etwas zu einfach. Leistungen abrechnen welche nicht erbracht wurden, ist schlichtweg Betrug zu Lasten der Versichertengemeinschaft. Sofern es sich um eine Verwechselung handelt, kann passieren. Aber Vorsatz abzutun steht Ihnen schlecht, Herr Schade. Derartiges ist man von Ihnen eigentlich nicht gewohnt.
Sollte Betrug vorliegen, würde ich umgehend Strafanzeige bei der Polizei und der Staatsanwaltschaft stellen!
Ottoam 25.03.2021 | 17:12
Zitat von Schade anzeigen
Mag sein, dass es hart klingt. Aber mal hochgerechnet, falls derartige"Bagatellen" Usus sind. Da kann ich im Konsum auch 3 Sachen aufs Band legen und 2 in die Tasche stecken. Ich gehe davon aus, dass bei Inventuren ein gewisser Prozentsatz ala Abschreibung gilt. Ich Habs mitgenommen und die Verkäuferin schreibt :" Verlust durch Glasbruch". Eine echte Win-win Situation. Wenn ich nur 2 Massagen durchführe und 4 abrechne, was ist das dann, für Herrn Schade ein Kavaliersdelikt? Auch wenn davon die Welt nicht untergeht, richtig ist es nicht.
Dokeam 25.03.2021 | 18:02
Da einige Mitpatienten der Reha, mit denen ich noch in Kontakt stehe, das gleiche Problem mit ihrer Therapieaufstellung haben, werde ich mal einen Brief an die Rentenversicherung schreiben.
Ach jaam 25.03.2021 | 19:58
Dann machen Sie das. Eventuell decken Sie ja einen betrügerischen Skandal auf. Falls nicht, haben Sie zumindest Ihr Gewissen beruhigt und das ist doch auch etwas.
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