Ihre DRV unterhält ein Beschwerdemanagement und ist sicher dankbar, wenn Missstände gemeldet werden. Ob nun aus Pandemiegründen nur ein Teil der Anwendungen durchführbar war oder es andere Gründe für die falsche Abrechnung gibt, dies sollte dann durch die DRV abgeklärt werden. Machen Sie ein formlosen Schreiben und adressieren Sie dies an die Reha-Abteilung der DRV!