Formlos unter Ihrer Versicherungsnummer in Berlin anfordern. (DRV Bund, 10704 Berlin) Dauer ca. 4 Wochen.
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Formlos unter Ihrer Versicherungsnummer in Berlin anfordern. (DRV Bund, 10704 Berlin) Dauer ca. 4 Wochen.
Oh mann, alle Hoffnung, das Meister Dummbeutel sich im neuen Jahr mit seinen Hasstiraden zurückhält sind zunichte. Mister Frustration ist back, und schlimmer als je zuvor. Wie ätzend.Formlos unter Ihrer Versicherungsnummer in Berlin anfordern. (DRV Bund, 10704 Berlin) Dauer ca. 4 Wochen.Sehr geehrte/r Experte/In, hat es sich bei der DRV immer noch nicht herumgesprochen, dass das Verfahren der DRV rechtswidrig ist? Und in diesem Fall ist sogar ein glasklarer Bruch der ärztlichen Schweigepflicht zu konstatieren ist, denn noch nicht eimal das zweifelhafte Ersatzkonstrukt "konkludente Einwilligung" könnte den Ärzten gegen ein straf- und berufsrechtliches Verfahren helfen, denn der Patient kennt ja noch nicht einmal den Inhalt. Zudem ist vom Arzt sehr wahrscheinlich vorsätzlich über seine Rechte falsch informiert worden. mfg
Lieber Sozialrechtler, http://www.stupidedia.org/stupi/DoofFormlos unter Ihrer Versicherungsnummer in Berlin anfordern. (DRV Bund, 10704 Berlin) Dauer ca. 4 Wochen.Sehr geehrte/r Experte/In, hat es sich bei der DRV immer noch nicht herumgesprochen, dass das Verfahren der DRV rechtswidrig ist? Und in diesem Fall ist sogar ein glasklarer Bruch der ärztlichen Schweigepflicht zu konstatieren ist, denn noch nicht eimal das zweifelhafte Ersatzkonstrukt "konkludente Einwilligung" könnte den Ärzten gegen ein straf- und berufsrechtliches Verfahren helfen, denn der Patient kennt ja noch nicht einmal den Inhalt. Zudem ist vom Arzt sehr wahrscheinlich vorsätzlich über seine Rechte falsch informiert worden. mfg
Das BSG hat die Frage bereits entschieden. Eine allgemeine Erlaubnis zur Datenverarbeitung etc. bedeutet längst nicht, dass derjenige, von dem eine Auskunft oder Unterlagen verlangt werden, Auskünfte erteilen oder Unterlagen herausrücken muß. Betroffene haben allerdings nur die Möglichkeit die Ärzte und die DRV-Mitarbeiter im Fall des Falles anzuzeigen und die illegal beschafften Berichte herauszuklagen. Die DRV läßt es in dem Fall nicht zu einem Urteil kommen, und knickt meist bereits in erster Instanz ein, bzw. schließt in der Zweiten einen Vergleich. Erfolgreicher ist aber die schriftliche Untersagung und Drohung mit Strafanzeige am Ende der Reha. Kein Arzt wird ein Strafverfahren riskieren. Ansonsten empfehle ich Ihnen einen Blick ins Gesetzbuch.Warum kann denn keiner eine abweichende Rechtsmeinung akzeptieren, denn es weiß doch jeder, ein RA 5 Meinungen hat und ich finde es gut, wenn mir einer eine gut begründete Meinung sagt. Wisst ihr eigentlich wie viele miese und schlecht begründete Meinungen von teuer zu bezahlende RAs den höchsten Gerichten offeriert werden? Der Sozialrechtler gibt sich richtig Mühe seine Meinung zu begründen und bekommt dies noch nicht einmal bezahlt entgegen den teuren RAs.Wenn diese Rechtsmeinung durch eine Entscheidung des BSG untermauert ist,habe ich damit keine Probleme. Aber anscheinend wird diese Rechtsmeinung durch einen leicht verwirrten Geist hier vertreten und entbehrt bisher jeglicher Grundlage. Also her mit den Urteilen!
Lesen Sie BSG vom 23.07.2002, Az.: B 3 KR 64/01 R. Glauben Sie ernsthaft, daß eine Verwaltung von sich aus etwas ändern wird? Die kämpfen verbissen, selbst dann, wenn die wissen rechtswidrig zu handeln. Ich fülle übrigens heute das Formular G250 aus. Natürlich mit den von mir empfohlenen Streichungen. Und nach der AHB gehts dann rund mit der DRV. Mal sehen, wie und mit welchen Methoden die sich meinen Rehaentlassungsbericht besorgen wollen. Hab ja nicht geglaubt, das mal selbst durchziehen zu müssen, aber da das Blitzeis es so gewollt hat, ...Betroffene haben allerdings nur die Möglichkeit die Ärzte und die DRV-Mitarbeiter im Fall des Falles anzuzeigen und die illegal beschafften Berichte herauszuklagen. Die DRV läßt es in dem Fall nicht zu einem Urteil kommen, und knickt meist bereits in erster Instanz ein, bzw. schließt in der Zweiten einen Vergleich.Hallo Sozialrdchtler, dann nennen Sie mal die Urteile, auch der ersten Instanz, die es ja laut Ihrer Aussage geben soll. Besser wäre natürlich Urteile höherer Instanz. Allgemeine Aussagen zu angeblichen Urteilen bringt die Diskussion nicht weiter. Sollten Sie ihre Aussagen nicht endlich mit fundierten Belegen untermauern können, muss man Ihr Fachwissen in Frage stellen. Als angeblicher Sozialrechtler müsste das Ihnen ja mal endlich gelingen. Falls nicht, sollten Sie ruhig sein und nicht über die Leute meist herablassend herziehen. Außerdem darf der DRV nicht nur schlechtes unterstellen. Sollte nämlich deren Rechtsauffassung wirklich so falsch sein, dann müsste diese auch geändert werden, ggf, auch auf Druck der Aufsichtbehörden (BMAS, Bundesverwaltungsamt, etc.). Sie könnten sich ja dort mal hinwenden und dort auf die Problematik aufmerksam machen! Sollten Sie einen Antwort bekommen, wäre eine Mitteilung in diesem Forum zu empfehlen. Alternativ können Sie auch eine Petition beim Deutschen Bundestag einreichen. mfg yxc
Man muß die Berichte nicht haben. Die Leistungserbringer können anonym berichten. Sie können sicher sein: Es gibt keinen einzigen sinnvollen Zweck, zu dem die Berichte benötigt werden könnten.Hallo, ... sowas kann problemlos anonymisiert erledigt werden. Funktioniert z. B. beim Krebsregister auch... Das wird ja auch gemacht. Aber jetzt beißt sich doch die Katze in den Schwanz. Wenn man Daten anonymisieren will muß man sie doch ersteinmal haben, also den Entlassungsbericht entsprechend auswerten. GigiUps, mein Zitat ist weg
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