Hallo Lampe,
wer zuständig für die Bearbeitung Ihres Rehaantrages ist kann man so nicht sagen. Wie -_- schon geschrieben hat, zahlt die Rentenversicherung wenn durch die Reha Ihre Erwerbsminderung z.B. wesentlich gebessert oder wiederhergestellt werden kann. Stellen Sie den Antrag mal bei der Rentenversicherung, falls sich rausstellt dass die Krankenkasse zuständig ist, wird der Antrag von der Rentenversicherung an die Krankenkasse weitergeleitet.