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Experten-Antwort

Rehaantrag

von Ilona04.05.2023 | 21:10
102 Ansichten
4 Antworten

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Ich habe mit Posteingang am 04.04.2023 einen Rehaantrag nach Herzinfarkt mit Stentsetzung beantragt. Eigentlich hätte mir eine Anschlußreha zugestanden, dies wurde leider im Krankenhaus nicht richtig kommuniziert. Nun warte ich seit über vier Wochen auf eine Bewilligung. Nach telefonischer Rückfrage wurde mir erklärt, dass mein Antrag unbearbeitet liegt. Der Kollege sagte das alle erforderlichen Formulare vorliegen, und er sich auch nicht erklären kann wieso keine Bearbeitung statt findet. Wie kann ich die Bearbeitung beschleunigen? MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ilona,

leider kann im Forum nicht eingeschätzt werden, wie die Arbeitssituation bei der Sachbearbeitung der einzelnen Rentenversicherungsträger ist.

Sie können sich telefonisch mit dem Vorgesetzten des zuständigen Reha-Teams verbinden lassen und klären, ob Ihr Antrag schnellstmöglich bearbeitet werden kann, da ja schon im Krankenhaus ein Fehler bei der Antragstellung erfolgte.

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3 Antworten

Gar nichtam 05.05.2023 | 08:13
Gar nicht.
Abschlägeam 05.05.2023 | 18:57
Auch wenn Sie die zuständigen Sachbearbeiter oder deren Vorgesetzte namentlich nicht kennen, könnte es hilfreich sein, SCHRIFTLICH den Bearbeitungsstand Ihres Antrages anzufragen. Hier können Sie auch die telefonische Auskunft zitieren (die aber unverbindlich ist, wie jede telefonische Auskunft). Und verweisen Sie auch hier dann noch einmal auf die Dringlichkeit. Die Anfrage können Sie auch online stellen, direkt bei der Sachbearbeitung landet es mit diesem Formular https://www.eservice-drv.de/eantrag/hinweis-ohne-karte-direkt.se… Am Ende erhalten Sie eine Eingangsbestätigung zum Abspeichern. Viel Erfolg und alles Gute!
Ilonaam 05.05.2023 | 18:42
Leider ist mir weder das Reha Team noch deren Vorgesetzter bekannt. Der Antrag wurde nach Berlin geschickt. Was mich irritiert ist, das es ja gesetzliche Fristen gibt. Eine davon ist eine 3wöchige Bearbeitungsfrist, dann nochmals eine Verlängerung bei Einholung eines Gutachtens um 2 Wochen bzw. 4 Wochen nach Begründung des Gutachters. Alles Weitere ist in §18 SGB IX geregelt. Dies sind ja Vorgaben die der Gesetzgeber geschaffen hat, unabhängig von Arbeitsaufkommen, Krankenstand ect.Danke aber für die schnelle Antwort.
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