Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rehaantrag

von Lisa25.05.2023 | 20:25
81 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo, ich bin etwas verwirrt. Ich habe mit meiner Hausärztin über eine Reha gesprochen. Sie sagte ich soll mit dem Orthopäden darüber sprechen da der mehr in den Diagnosen drinsteckt. Und ich soll mir bei der DRV die Formulare schicken lassen was ich auch schon gemacht habe. Jetzt war ich heute beim Orthopäden und der bzw. die Arzthelferin hat mir ein Formular für die Krankenkasse mitgegebnen zur Überprüfung des zuständigen Rehaträgers mitgebegebn, was ich bei der KK abgeben soll. Da ich noch arbeite ist doch aber eigentlich klar, dass die DRV zuständig ist oder? Mit freundlichen Grüßen Lisa

3 Antworten

KSCam 25.05.2023 | 21:39
Ist letztlich egal wo Sie den Antrag abgeben. Die Krankenkasse gibt ihn notfalls an die DRV ab (oder umgekehrt) weil jeder gute Behördenmitarbeiter erst prüft ob er zuständig ist. PS: woher soll die Arzthelferin denn die Zuständigkeiten kennen? Das kann sie wissen, muss es aber nicht. PS: wenn Sie in den letzten 24 Monaten mindestens 6 Monate Arbeitnehmer waren, ist die DRV zuständig. Also schicken Sie den Antrag zur DRV.
Lisaam 26.05.2023 | 05:47
Ich habe der Arzthelferin gesagt, dass ich vor 4,5 Jahren schon mal eine Reha gemacht habe und da dem Antrag gleich an die DRV geschickt habe. Sie meinte, dies wäre aber der normale Vorgang und hat mir dieses Formular für die Krangenkasse gegeben. Ist halt Zeit und Lauferei für mich die aus meiner Sicht überflüssig ist.
-am 26.05.2023 | 06:17
Hallo Lisa, es ist zwar richtig, dass die Krankenkasse vor Bearbeitung des Antrags prüft, ob deren Zuständigkeit gegeben ist. Jedoch wird für Ihren Antrag die Deutsche Rentenversicherung zuständig sein, da Sie, wie Sie angegeben haben, laufend versicherungspflichtig beschäftigt sind. Für eine Bearbeitung durch den Rentenversicherungsträger sind die Antragsunterlagen G0100, G0110 und der ärztliche Befundbericht S0051 erforderlich. Das Muster 61 der Krankenkasse enthält nicht alle, für den Rentenversicherungsträger erforderlichen Angaben. Den Befundbericht S0051 kann jedoch auch Ihr Hausarzt, nach Sichtung der Diagnosen der mitbehandelnden Ärzte anhand der ihm vorliegenden Arztbriefe, ausfüllen. Die Unterlagen des Orthopäden liegen Ihrem Hausarzt sicherlich vor und sollten dem Befundbericht beigefügt werden. Um eine möglichst schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, sollten Sie sich die Unterlagen des Arztes und den ausgefüllten Befundbericht aushändigen lassen und alles gebündelt an den für Sie zuständigen Träger senden. Sofern die Unterlagen vorab erst an die Krankenkasse geschickt werden, verzögert sich das Verfahren nur unnötig. Mit freundlichen Grüßen Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026