Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rehaantrag abgelehnt

von Rehaxy12.08.2018 | 21:12
436 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo, Ich bräuchte einen Rat wie ich am Besten weiter vorgehe und in welcher Reihenfolge. Zu meinem Problem: Ich bin Apotheker und zahle in eine berufsständische Rentenversorgung ein, bin seit über 10 Jahren von der Versicherungspflicht in der deutschen Rentenversicherung befreit. Die berufsständische Rentenversorgung übernimmt, wenn überhaupt, nur einen Teil der Kosten für eine Reha. Deshalb habe ich eine Stationäre Rehamassnahme bei der Krankenkasse beantragt(bereits durchgeführte AHBˋs liefen immer über die Krankenkasse). In einem Telefonat wurde mir von der Krankenkasse bestätigt, dass diese zuständig ist. Ein paar Tage später erhielt ich die Nachricht der Krankenkasse, dass sie die Antragsunterlage zur DRV geschickt haben. Nach mehreren Telefonaten wurde mir mitgeteilt, dass das nicht mehr rückgängig zu machen ist, dass die DRV jetzt entscheiden muss (2ter angegangener Träger muss entscheiden). Dann musste ich erneut Formulare ausfüllen, danach bekam ich nun eine Ablehnung der Rehamassnahme mit der Begründung dass ich ja nicht bzw. nie in die Rentenversicherung eingezahlt habe und sie deshalb die Maßnahme nicht bewilligen. Wie gehe ich jetzt vor? Vielen Dank für Rückmeldungen

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Rehaantrag abgelehnt

Hallo, Rehaxy,

wenden Sie sich unter Vorlage des abgelehnten Reha-Antrages wieder an Ihre Krankenkasse. Für das weitere Verfahren bleibt die Krankenkasse zuständig. Sollten Sie sich nun die Frage stellen, warum die Krankenkasse den Vorgang an die DRV abgegeben hat, werden sie diese Frage ebenfalls dort beantwortet bekommen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

4 Antworten

Pegasusam 13.08.2018 | 07:29
Da hat Ihre KK sich ein klassische Eigentor geschossen. Sie stellen unter Hinweis auf den Ablehnungsbescheid der RV einen Reha-Antrag bei Ihrer KK und hoffen, dass diese so schlau ist, den Antrag nicht an die RV (noch einmal) abzugeben, um sich Arbeit zu sparen.
Ambulante Versorgungam 13.08.2018 | 07:54
Und was hat das mit Rente zu tun? Ein Apotheker gehört mit zu den bestverdienenden.
Rehaxyam 13.08.2018 | 13:00
Und was hat das mit Rente zu tun? Ein Apotheker gehört mit zu den bestverdienenden.
Natürlich hat es nichts mit der Rente zu tun, ist aber auch nicht meine Frage gewesen. Ob ich gut verdiene oder nicht tut ebenfalls nichts zur Sache. Ich wollte nur einen Rat bezüglich meines Rehaantrages bzw. der oben geschilderten Problematik.
W*lfgangam 13.08.2018 | 20:06
Zitat von Rehaxy anzeigenausblenden
Hallo Rehaxy, Ihre KK hat wohl nur 'vorsorglich' an die DRV verwiesen, da die immer erstrangig für Reha-Maßnahmen zuständig ist - und erst dann bei nicht erfüllter Versicherungsbedingungen für die Reha zuständig ist/bleibt. "Wir/KK sind erst bei Ablehnung der DRV leistungspflichtig/brauchen eine rechtliche gesicherte Entscheidung/Ablehnung der DRV" Theoretisch hätten Sie ja mit einer rentenversicherungspflichtigen Nebenbeschäftigung die Reha-Bedingungen der DRV erfüllen können. Insofern ist die Handlungsweise der KK nicht zur nachvollziehbar, sondern sogar erforderlich ...auch wenn es ein *Scheiß-Verwaltungsaufwand ist ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
7 Minuten

Ein diabetischer Schock oder die Ohnmacht nach dem Bürokaffee: Was wie eine Privatsache wirkt, kann mitunter einen dienstlichen Hintergrund haben. Diese Urteile zeigen die wichtigsten Regeln und mögliche Ausnahmen.

Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026