Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Rehaantrag abgelehnt nach Gutachter

von Ceed31.10.2024 | 13:05
980 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo hoffe hier auf Klarheit,folgendes : Bin seit 12/22 durchgehend Krankgeschrieben Rehaantrag bei der DRV gestellt 02/24 auf Rat meiner Hausärztin ,Gutachtertermin 04/24 durch die DRV gleichzeitig übers Arbeitsamt medizinisches Gutachten,beide Gutachten konnten unterschiedlicher nicht sein für die DRV noch voll Arbeitsfähig aber zu krank für die Reha deshalb Reha abgelehnt, für das Arbeitsamt nicht mehr Leistungsfähig unter 3 Stunden, Widerspruch eingelegt gegen die Abgelehnten Reha dieser wurde von der DRV abgelehnt mit der Begründung das mein derzeitiger Gesundheitszustand keine Reha zur Zeit zuletzt. Habe darauf hin Erwerbsminderungsrente beantragt und gleichzeitig das Arbeitsamt darüber informiert das Widerspruchsverfahren abgelehnt wurde und ich die Erwerbsminderungsrente beantragt habe.Soweit so gut aber jetzt bekomme ich von der DRV ein Rehaantrag zugeschickt durch Aufforderung vom Arbeitsamt zwecks Nahtlosigkeit. Nun meine Frage beide Behörden wissen doch von der im Widerspruchsverfahren von der Ablehnung der medizinischen Reha und meinen nun gestellten Antrag auf Erwerbsminderungsrente warum jetzt nochmal ein Rehaantrag zur medizinischen Reha die ja erst vor kurzen abgelehnt wurde? Muss innerhalb von 2 Wochen diesen wieder stellen sonst bekomme ich vom Arbeitsamt kein Geld mehr aber ich verstehe den Behördenweg hier wirklich nicht mehr .

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 31.10.2024 | 14:12

Hallo Ceed,

 

zur Zeit des ersten Reha-Verfahrens lang höchstwahrscheinlich eine Behandlungsbedürftigkeit vor. Erst nach Ausschöpfen aller Maßnahmen im Rahmen der Krankenversicherung macht eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme Sinn. Vor dem Rentenverfahren versucht man die Minderung Ihrer Leistungsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme abzuwenden. Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Offensichtlich hält Sie der Rentenversicherungsträger nun für rehafähig.

 

Eine genaue Beurteilung ist in diesem Forum jedoch nicht möglich. Hierfür müsste Einsicht in den Aktenvorgang der Deutschen Rentenversicherung genommen werden.

 

Es ist ratsam, sich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeitenden können Ihnen den Sachverhalt genau erläutern, weshalb eine erneute Aufforderung zur Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme ergangen ist.

9 Antworten

Sebastianam 31.10.2024 | 13:35
Das ist Deutschland!
Praxisam 31.10.2024 | 13:48
Sie haben per Widerspruch versucht eine Reha zu bekommen. Jetzt bietet man Ihnen eine an und Sie wollen sie nicht mehr? Oder hab ich was falsch verstanden? Ich würde den Antrag ausfüllen und schauen was passiert. Womöglich ist der Sozialmedizinische Dienst der DRV ja im Zuge des Rentenantrages zu dem Schluss gekommen, dass eine Reha nunmehr möglich und sinnvoll ist. Wenn Sie es genauer wissen möchten, fragen Sie die Sachbearbeitung, die Ihren Rentenantrag auf dem Tisch hat.
Ceedam 31.10.2024 | 14:14
Zitat von Praxis anzeigen
Selbstverständlich würde ich eine medizinische Reha noch machen wollen, warum wird mir hier unterstellt das es nicht so wäre aber zwischen wollen und dürfen liegt der Bescheid der DRV im Widerspruchsverfahren mit eindeutiger Ablehnung da mein Gesundheitszustand es im Moment nicht zulässt und die Ablehnung war erst vor 5 Wochen darauf erfolgte auch derErwerbsminderungsrenteantrag ,also jeder Mitarbeiter sollte doch per Rentennummer Einsicht in den Verlauf des Antragsstellers sein oder etwa nicht ???
Klam 31.10.2024 | 14:34
Zitat von Ceed anzeigen
Bezahlen dann doch lieber eine Reha, als Rente. Kann ja gut sein, dass die Reha eine mögliche Erwerbsminderung beheben kann. Das steht ja erst jetzt im Raum, weil Sie Rente beantragt haben. Reha unfähig heißt nicht unbedingt, dass man nicht krank ist, aber vielleicht hätte es auch eine Krankenhausbehandlung getan.
Ceedam 31.10.2024 | 16:22
Zitat von Net mat Mia anzeigen
Wunder erwarte ich auch nicht mehr, bin über 60 und mit mehreren Krankheiten konfrontiert und ja ich war auch schon vor Jahren zur Reha und hab auch einiges dort gesehen und erlebt aber es steht mir nicht zu darüber zu Urteilen wie Sinnvoll oder Sinnlos manches ist . Wenn man über Jahrzehnte hinweg Chronisch Krank ist und weitere Krankheiten zugekommen sind so das man noch nicht mal seine Alltäglichen Aufgaben erledigt bekommt und deshalb schon weit entfernt von Arbeitsfähigkeit ist und weiß eigentlich das Wunder eigentlich nur die DRV hinbekommt ,dann macht es doch Sinn so eine Reha oder etwa nicht ???
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026