Hallo Ceed,
zur Zeit des ersten Reha-Verfahrens lang höchstwahrscheinlich eine Behandlungsbedürftigkeit vor. Erst nach Ausschöpfen aller Maßnahmen im Rahmen der Krankenversicherung macht eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme Sinn. Vor dem Rentenverfahren versucht man die Minderung Ihrer Leistungsfähigkeit durch eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme abzuwenden. Es gilt der Grundsatz „Reha vor Rente“. Offensichtlich hält Sie der Rentenversicherungsträger nun für rehafähig.
Eine genaue Beurteilung ist in diesem Forum jedoch nicht möglich. Hierfür müsste Einsicht in den Aktenvorgang der Deutschen Rentenversicherung genommen werden.
Es ist ratsam, sich mit dem zuständigen Rentenversicherungsträger in Verbindung zu setzen. Die Mitarbeitenden können Ihnen den Sachverhalt genau erläutern, weshalb eine erneute Aufforderung zur Beantragung einer Rehabilitationsmaßnahme ergangen ist.