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Rehaantrag bei Arbeitslosigkeit

von Polarschnee19.10.2013 | 15:52
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1 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Rehaantrag bei Arbeitslosigkeit Ich habe im Mai 2012 mit 58 Jahren bereits eine Reha gemacht und war seitdem weiter krank geschrieben und bin am 1.8.2013 ausgesteuert worden. Nach Aufforderung durch die Krankenkasse einen weiteren Rehaantrag zu stellen wurde dieser im Juni 2013 abgelehnt. Begründung: 1)Die 4 Jahre sind noch nicht vorbei 2)Die Auswirkungen meiner Erkrankung auf mein Leistungsvermögen begründen keine vorzeitige Reha Nach meiner Arbeitslosmeldung erhielt ich nun eine erneute Aufforderung durch die Arbeitsagentur zu einer Antragstellung zur Reha. Ende Oktober muß ich nun dafür zu einem Gutachter. Frage: Was geschieht, wenn er ebenfalls eine REHA ablehnt? Bin ich dann für ihn arbeitsfähig ? Wie wird sich das Arbeitsamt verhalten? Oder werde ich möglicherweise einen Rentenantrag stellen müssen?

1 Antworten

Schadeam 20.10.2013 | 08:09
Alles hängt von Ihren Leiden und deren Auswirkung auf die Erwerbsminderung ab. Keiner im Forum kennt die! Daher kann eine Reha entweder bewilligt werden, genauso aber auch abgelehnt, z.b. Aus den gleichen Gründen wie vor 4 Monaten. Es kann also sein,dass Sie erwerbsgemindert sind und Rente bekommen können, genauso gut kann sein, dass Sie grundsätzlich erwerbsfähig sind, dann wäre weiter das Arbeitsamt zuständig. Wie die Mitarbeiter dort auf die verschiedenen Möglichkeiten reagieren, muss man abwarten.
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