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Rehaantrag hinauszögern

von Marta Schneider11.05.2016 | 18:28
1775 Ansichten
16 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich fasse mich kurz: Die Krankenkasse will mich aussteuern und hat mich aufgefordert, innerhalb von 10 Wochen einen Antrag auf eine medizinische Reha zu stellen. Da lässt sich natürlich nix rütteln. Ich will aber noch nicht und habe meine Gründe dafür, auf die ich hier nicht länger eingehen möchte. Was gibt es für LEGALE Möglichkeiten, die Entscheidung über den Reha Antrag hinauszuzögern? Den Antrag in der 10 Woche abzugeben ist eine Sache, damit sind schon mal etwas mehr als 2 Monate gewonnen. Wie kriegt man den Sachbearbeiter dazu, das der Antrag so lange wie möglich bearbeitet wird?

16 Antworten

W*lfgangam 11.05.2016 | 19:12
Hallo Marta Schneider, ganz einfach: Sie vereinbaren zunächst vor Ablauf der 10-Wochen-Frist einen Termin in der nächsten Beratungsstelle zwecks 'Aufnahme' des Antrages, also zum Ausfüllen selbst (Sie müssen den nicht ausfüllen). Da gehen schon mal locker wieder 2 Monate ins Land. Dann muss der Antrag zur Zentrale gehen - bei einer Aufnahmestelle mit Postversand haben Sie da noch mal eine Woche drauf ...wenns der Sachbearbeiter überhaupt noch vor seinem Urlaub schafft, den Antrag fertig zu machen ;-) Wichtig: lassen Sie sich die Antragstellung (Terminvereinbarung) bestätigen, dass legen Sie der KK vor - und alle Fristen sind gewahrt, die KK kann nur mit der Kassenzahnergänzungsgebiss knirschen ;-) Gruß w.
Schorscham 11.05.2016 | 19:44
Wenn sich der W*lfgang da mal nicht täuscht..... Die Krankenkassenmitarbeiter sind nämlich gerne beim Ausfüllen des Reha-Antrages behilflich, wenn der nächste Beratungstermin tatsächlich erst in 2 Monaten frei sein sollte. Außerdem schrecken die auch nicht vor telefonischen und schriftlichen Erinnerungen zurück, selbst wenn diese 10-Wochen-Frist noch nicht abgelaufen ist. (Aber wer "cool" genug ist, lacht natürlich nur darüber....) Im Übrigen sind solche "Verzögerungs-Spielchen" einfach nur inakzeptabel, unverständlich und albern. MfG
W*lfgangam 11.05.2016 | 19:55
...völlig gesetzeskonform im Rahmen der Fristenregelungen, des Antragsprocederes und der zuständigen Antragsstellen - UND aus Sicht eines Antragsstellers ist es schlicht sein gutes Recht, alle zur Verfügung stehenden Mittel auszuschöpfen. Vielleicht erwischt Marta zum Termin auch noch ne üble Sommergrippe und muss den verschieben - Sachen gibts, da kannste nix machen ;-) Gruß w.
Schorscham 11.05.2016 | 20:10
Zitat von W*lfgang anzeigenausblenden
.....und vielleicht wird die lange Wartezeit auch noch durch eine Einladung vom MDK verkürzt, weil Grund zu der Annahme besteht, dass die Fragestellerin vielleicht gar nciht so krank ist wie bisher angenommen wurde. (Warum sonst verzögert jemand einen Reha-Antrag?) - Sachen gibts, da kannste nix machen ;-) MfG
Pascal Fiebicham 11.05.2016 | 20:40
@Schorsch, neee. Da würde sich der medizinische Dienst selber widersprechen wenn er zuerst ein Gutachten erstellt nachdem § 51 festgestellt wurde und dann einen Monat später dieses Gutachten einfach so wieder aufhebt. Der §51 wird nicht mal eben wegen einem Schnupfen von der KK ausgesprochen und hat deswegen ein sehr hohes (Eigen)Gewicht. Ausserdem wiegt die AU des Facharztes zusätzlich. Die Facharzt-AU sowie das eigene Gutachten müssten erst einmal durch den med. Dienst entkräftet werden. Und gegen 2 Gutachten (Facharzt AU + §51 Feststellung vom med. Dienst ) anzukämpfen stelle ich mir für die KK sehr schwierig vor.
W*lfgangam 11.05.2016 | 23:04
Lieber Schorsch, Sie haben möglicherweise ein klitzekleines Problem damit, dass 'offizielle' Beratungsstellen auf Möglichkeiten hinweisen können/dürfen/müssen (!), die nicht so ganz nach Ihrem Geschmäckle sind - und, um wen geht's hier? Um Sie oder die Fragestellerin? ...Ihr alle legalen rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen - wir sind _hier_ doch nicht 'Untertanen' der KK bzw. deren obrigkeitsgesteuerten MA, nöö ?! :-) Gruß w.
Cornelia W.am 12.05.2016 | 11:27
Dafür waren die Tipps von @W*lfgang weit entfernt von seriösen Ratschlägen, wie man sie in einem seriösen Experten-Forum wie diesem erwarten darf. Auch wenn seine Ratschläge rechtskonform sein sollten, gehört es sich einfach nicht, Fragesteller zu zweifelhaften Handlungen zu animieren, die die Versichertengemeinschaft schädigen können. Solche Tipps sollte man höchstens in seinem privaten Umfeld erteilen aber nicht in einem öffentlichen Experten-Forum. C.W.
Useram 12.05.2016 | 11:50
Zitat von Cornelia W. anzeigenausblenden
Hallo Martha Schneider, bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen keine Antwort geben können.
Dafür waren die Tipps von @W*lfgang weit entfernt von seriösen Ratschlägen, wie man sie in einem seriösen Experten-Forum wie diesem erwarten darf. Auch wenn seine Ratschläge rechtskonform sein sollten, gehört es sich einfach nicht, Fragesteller zu zweifelhaften Handlungen zu animieren, die die Versichertengemeinschaft schädigen können. Solche Tipps sollte man höchstens in seinem privaten Umfeld erteilen aber nicht in einem öffentlichen Experten-Forum. C.W.
w*lfe ist aber auch kein experte, da kann doch das tatsächlich expertenteam nix dafür was er schreibt?
Pascal Fiebicham 12.05.2016 | 12:05
Seien wir doch mal Ehrlich: Der § 51 SGB V wird doch von den Krankenkassen in den meisten Fällen dazu missbraucht, um Leute die eigentlich einen Anspruch auf Krankengeld haben auszusteuern und auf die wesentlich niedrigeren Zahlungen der Rentenversicherung abzuschieben. Und dann gibt es ja noch die Umwandlung der med. Reha in die Zwangsverrentung in Verbindung mit der Einschränkung des Dispositionsrechtes. Das ist einfach ein unmenschliches Gesetz. Natürlich wird das keine KK zugeben, das dieses Gesetz eigentlich nur dazu dient, der KK Kosten zu sparen, ist aber so. Wer sich dagegen mit legalen Mitteln zu Wehr setzt, begeht m.E. zivilen ungehorsam aus Notwehr. Es gibt nun mal kein geeignetes Rechtsmittel sich der Aufforderung nach § 51 zu wiedersetzen. Wer den Antrag nach der 10 Monatsfrist nicht abgibt, verliert seinen Anspruch auf Krankengeld. Dann bleibt nur noch Frist ausnutzen, den Antrag Formal stellen und die eigentliche Bearbeitungsdauer des Antrages z.B. durch späteres Nachreichen der Gutachten soweit hinauszuzögern, wie es nur geht.
Herz1952am 12.05.2016 | 12:41
Zum Thema Krankenkasse kann ich auch einiges berichten. Die Versicherten sollten ihre Rechte wahren und sich nicht alle sbieten lassen. ich kann mich noch gut daran erinnern, wie es bei mir damals war. Die KK wollte mich richtig einschüchtern. Dabei hatt eich bereits genug Probleme mit meinem eigenen Gesundheitszustand. Mein Bruder sollte auch letztes Jahr einen Rehaantrag stellen, dabei durfte die KK ihn gar nicht dazu zwingen. Also habe ich meinem Bruder geraten sich einen Rechtsbeistand zu suchen und die KK zu verklagen. Das Verfahren läuft allerdings imme rnoch. Sollte es abgelehnt werden, werde ich meinem Bruder die gleichen Tipps geben, die Wolfgang hier bereits genant hat. Wollen wir doch mal sehen, wer den längeren Atem hat (smile). Bei meinem Sohn hat es sich übrigens auch ähnlich zugetragen. Der war mit seiner Klage aber erfolgreich und bezieht jetzt ebenfalls eine EM-Rente und zwar unbefristet.
Herz1952am 12.05.2016 | 13:40
@Pascal, im Grunde kann ich Ihnen nur recht geben. Es ist das Recht der Krankenkasse, den Patienten zu einem Reha-Antrag aufzufordern. Das Recht des Patienten ist es auch die 10-Wochenfrist auszunutzen. Diesen Rat gab mir sogar ein leitender Mitarbeiter einer großen Ersatzkasse, mit dem ich gemeinsam auf der Intensiv-Station war. Es ist nicht einmal gesagt, dass die Rentenversicherung damit einverstanden ist, dass der Patient auf ihre Kosten eine Reha machen soll, falls sie es für aussichtslos hält, dass diese Maßnahme die Arbeitsfähigkeit wieder herstellen kann. Sie wird es evtl. auch vermeiden, einen Rentenantrag daraus zu "machen", wenn sie der Meinung ist, die Arbeitsunfähigkeit kann auch durch andere Mittel beseitigt werden. Die anderen "Verzögerungsmaßnahmen" liegen nun mal in der Natur der Verwaltungsmaßnahmen. Der MDK ist von den Krankenkassen voll abhängig. Diese handeln grundsätzlich nach der Devise: "Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe". Die Gutachter kenn nicht einmal die Richtlinien für eine AU-Bescheinigung. Wenn man nämlich die bisherige Tätigkeit auch nur 1 Stunde am Tage nicht vertragsgemäß erfüllen kann, ist man arbeitsunfähig. Solange natürlich kein Krankengeld gezahlt werden muss, sondern der AG die Kosten trägt, interessiert sich die KK ein "feuchten Kehricht" dafür. Die Kassen klären ihre Patienten nicht über die Rechte ihrer Versicherten auf, da kann man bis zum "St. Nimmerleinstag" warten. Man kann auch gegen die Entscheidung des MDK Widerspruch einlegen, manchmal genügt es schon, wenn der Arzt eine weitere AU-Bescheinigung ausstellt. Ich empfehle allerdings einen sachkundigen Rechtsbeistand, der die KK auf ihre "Fehler" aufmerksam macht. Spätestens dann sehen sie es meistens ein, da sie vorher überhaupt keine Prüfung der Rechtslage vornehmen. Wer sich nicht wehrt hat schon verloren. Die Kassen wollen doch nur auf andere "Gemeinschaften" abschieben, z.B. Arbeitsamt. Dieses Amt hat sich schon oft beschwert über die Krankenkassen, die ihnen "alles schicken". Dann macht das AA ein eigenes medizinisches Gutachten und stellt fest, dass seine eigenen "Kunden" gar nicht arbeitsfähig sind. Aber in einem hat "Schorsch" recht. Es kann ein "Nervenkrieg" werden, ansonsten kann er auch seine Meinung äußern. Mittlerweile haben die Krankenkassen nämlich festgestellt, dass 99 % der AU-Schreibungen "korrekt" sind, und sie werden darauf verzichten (hoffe ich zumindest), Spione in die Praxen zu schicken, die dem Arzt etwas vorjammern um sich "krankschreiben" zu lassen. Der Arzt kann auch nicht sofort feststellen, was dahinter steckt, und es könnte ein "echter Patient" sein, der davon erhebliche gesundheitliche Nachteile hätte wenn er ihn "nicht aus dem Verkehr zieht". @mein Doppelherz1952 Merke: ich habe keinen Bruder mehr, der starb an Bauchspeicheldrüsenkrebs. Soll ich dir das auch wünschen?
****am 12.05.2016 | 14:23
Haaalloooo Leute, nun kommt mal langsam wieder runter. Marta hat jetzt ausreichend Tipps bekommen und was sie jetzt daraus macht muß sie selbst entscheiden. Ob ihre Entscheidung, alles so weit wie möglich hinaus zu zögern, richtig ist, kann doch von uns Forenteilnehmern keiner beurteilen mit den mageren Informationen. Ihre Vorgehensweise kann Vorteilhaft sein aber der Schuss kann auch nach hinten los gehen. Alles gute Marta
Herz1952am 12.05.2016 | 14:32
Zu 1) Nur zur Erklärung, dass mir das ein Krankenkassenmitarbeiter gesagt hat. Ich braucht allerdings nicht davon Gebrauch zu machen. Die Krankenkasse hat bei meinem Arzt angerufen und gesagt, ich müsste doch schon von der Reha zurück sein. Mein Arzt hat ihm gesagt, dass ich eigentlich noch auf die OP warten muss, bzw. evtl. auf ein Spenderherz angewiesen sei. Zu 2) Eigentlich müssten die Gutachter diese kennen, aber wie Ärzte so sind, interessiert es sie nicht, das sie "keine Juristen" sind. Sie werden auch erst eingeschaltet, wenn die 6 Wochen LFZ, die der Arbeitgeber zahlt vorbei sind. Wenn der Arbeitgeber allerdings Zweifel gehabt hätte, würde dieser den Dienst schon früher einschalten. Meiner wollte mir eine Verweisungstätigkeit aufbrummen, dafür ist er aber nicht kompetent genug, denn dies müsste die RV tun. Er hat allerdings die Krankenkasse darauf hingewiesen, dass diese das prüfen sollte, dies hat sie aber nicht gemacht (es liegt also nicht alles an den Gutachtern). Aber auch die Ärzte halten den Medizinischen Dienst der Krankenkassen für unfähig. Sie müssen sich nur allzu oft mit diesem "rumschlagen". Es sollte eine unabhängige Organisation sein, ist deren Meinung. Jeder ist bestechlich, und wenn es nur im Unterbewusstsein ist, durch eine feste Anstellung. Aber wie schon erwähnt, man kann auch dagegen Widerspruch einlegen. Die Ärzte kenn auch ihre "Pappenheimer" und schreiben gewiss nicht ohne Grund so lange krank. zu 3) Ich habe auch geschrieben, dass ein Arzt auch auf Verdacht "krankschreibt" und wieso. Wenn die "Magazine" natürlich Testpersonen hinschicken, dann kommt eine solche "relative Statistik raus. Es ist praktisch eine stark verfälschte Statistik, die den tatsächlich Kranken wiederum Schaden zufügt. Die Krankenkassen sind nicht ohne Grund "zurückgerudert". Wahrscheinlich wurden sie sogar aufgrund solcher Sendungen dazu verführt. Bei Krankenkassen ist ja alles nicht nötig. Wie sagte ein "großes" Tier meiner einst größten Kasse Deutschlands? Es werden viel zu viel MRT gemacht und Kosten verursacht, da nur bei 50 % etwas erkannte wird. Aber Hallo! 50 % ist sehr viel und nützlich. Der Mann ist wohl Hellseher, denn wer soll vorher etwas wissen, wenn er nicht nachgeschaut hat. Da gibt es auch Dinge zu sehen, die man auf dem Röntgenbild nicht erkennen kann. Das "Dickste": Er sagte noch die meisten Patienten diese Untersuchung machen lassen, weil es "schöne Farbbilder" sind. Beim MRT sieht man diese als Patient gar nicht und sie müssen erst ausgewertet werden. Mann sieht es vielleicht beim Ultraschall, der mittlerweile auch farbig dargestellt wird, aber dies ist künstlich eingefärbt. Der Mann sollte sich mal "hinten reinschauen" lassen, da kann er sein echtes Portrait in Farbe sehen. Als ehemaliger Informatiker beschäftige ich mich mit allen Informationen und prüfe auf Plausibilität und Logik. Deshalb nehme ich auch Statistiken gründlich unter die Lupe. Die meisten Statistiken sind relativ, d.h. sie können so dargestellt werden, wie es dem Auftraggeber "in den Kram passt".
Schorscham 12.05.2016 | 13:52
Zitat von Herz1952 anzeigenausblenden
Herz1952 schrieb

Zu 1) Nur zur Erklärung, dass mir das ein Krankenkassenmitarbeiter gesagt hat. Ich braucht allerdings nicht davon Gebrauch zu machen. Die Krankenkasse hat bei meinem Arzt angerufen und gesagt, ich müsste doch schon von der Reha zurück sein. Mein Arzt hat ihm gesagt, dass ich eigentlich noch auf die OP warten muss, bzw. evtl. auf ein Spenderherz angewiesen sei.

Zu 2) Eigentlich müssten die Gutachter diese kennen, aber wie Ärzte so sind, interessiert es sie nicht, das sie "keine Juristen" sind. Sie werden auch erst eingeschaltet, wenn die 6 Wochen LFZ, die der Arbeitgeber zahlt vorbei sind. Wenn der Arbeitgeber allerdings Zweifel gehabt hätte, würde dieser den Dienst schon früher einschalten. Meiner wollte mir eine Verweisungstätigkeit aufbrummen, dafür ist er aber nicht kompetent genug, denn dies müsste die RV tun. Er hat allerdings die Krankenkasse darauf hingewiesen, dass diese das prüfen sollte, dies hat sie aber nicht gemacht (es liegt also nicht alles an den Gutachtern). Aber auch die Ärzte halten den Medizinischen Dienst der Krankenkassen für unfähig. Sie müssen sich nur allzu oft mit diesem "rumschlagen". Es sollte eine unabhängige Organisation sein, ist deren Meinung. Jeder ist bestechlich, und wenn es nur im Unterbewusstsein ist, durch eine feste Anstellung. Aber wie schon erwähnt, man kann auch dagegen Widerspruch einlegen. Die Ärzte kenn auch ihre "Pappenheimer" und schreiben gewiss nicht ohne Grund so lange krank.

zu 3) Ich habe auch geschrieben, dass ein Arzt auch auf Verdacht "krankschreibt" und wieso.

Wenn die "Magazine" natürlich Testpersonen hinschicken, dann kommt eine solche "relative Statistik raus. Es ist praktisch eine stark verfälschte Statistik, die den tatsächlich Kranken wiederum Schaden zufügt.

Die Krankenkassen sind nicht ohne Grund "zurückgerudert". Wahrscheinlich wurden sie sogar aufgrund solcher Sendungen dazu verführt.

Bei Krankenkassen ist ja alles nicht nötig. Wie sagte ein "großes" Tier meiner einst größten Kasse Deutschlands? Es werden viel zu viel MRT gemacht und Kosten verursacht, da nur bei 50 % etwas erkannte wird. Aber Hallo! 50 % ist sehr viel und nützlich. Der Mann ist wohl Hellseher, denn wer soll vorher etwas wissen, wenn er nicht nachgeschaut hat. Da gibt es auch Dinge zu sehen, die man auf dem Röntgenbild nicht erkennen kann.

Das "Dickste": Er sagte noch die meisten Patienten diese Untersuchung machen lassen, weil es "schöne Farbbilder" sind. Beim MRT sieht man diese als Patient gar nicht und sie müssen erst ausgewertet werden. Mann sieht es vielleicht beim Ultraschall, der mittlerweile auch farbig dargestellt wird, aber dies ist künstlich eingefärbt.

Der Mann sollte sich mal "hinten reinschauen" lassen, da kann er sein echtes Portrait in Farbe sehen.

Als ehemaliger Informatiker beschäftige ich mich mit allen Informationen und prüfe auf Plausibilität und Logik. Deshalb nehme ich auch Statistiken gründlich unter die Lupe. Die meisten Statistiken sind relativ, d.h. sie können so dargestellt werden, wie es dem Auftraggeber "in den Kram passt".

Das interessiert hier WEN? DIE Gutachter? Kennen Sie ALLE MDK-Gutachter persönlich? Seriöse TV-Magazine haben mit versteckter Kamera nachgewiesen, dass fast jeder 2. Arzt auf Wunsch seiner KUNDEN Gefälligkeitsatteste ausstellt. MfG
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