Ihre-Vorsorge Logo
Zurück

Rehaantrag in Rentenantrag umwandeln

von Agilitus02.09.2008 | 18:17
4712 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo. Ich habe seit Oktober 2007 bis März 2008 ein medizinische Reha von der Krankenkasse bezahlt bekommen. Im Anschluß habe ich eine berufliche Reha von der Rentenversicherung bezahlt bekommen. Diese läuft noch bis zum 15. September. In der Reha hat sich herausgestellt, daß ich nur 4-5 Stunden pro Tag arbeitsfähig bin. Jetzt möchte ich deswegen einen Rentenantrag stellen wegen teilweiser Erwerbsminderung. Ich habe gehört, daß man den Rehantrag in einen Rentenantrag umwandeln kann, so daß ich rückwirkend eine Erwerbsminderungs-Rente bezahlt bekomme. 1) Bekomme ich die EM-Rente rückwirkend auch für die medizinische Reha oder erst ab der beruflichen Reha? 2) Wie gehe ich da vor, damit ich diese EM-Rente rückwirkend bekomme? Einfach einen Antrag auf EM-Rente stellen? 3) Gibt es einen Paragraphen oder eine Verordnung auf die ich mich beziehen kann, wegen der rückwirkenden Bezahlung der EM-Rente? 4) Bekommt jeder die EM-Rente rückwirkend ab Reha-Beginn, der nicht mehr voll arbeitsfähig ist? Welche Vorraussetzungen müssen erfüllt sein? Ich danke schon im Voraus für die Antworten. MFG

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist tatsächlich so, dass der Antrag auf Leistungen zur med. Rehabilitation oder zur Teilhabe am Arbeitsleben, die der Rententräger erbracht hat oder die ein unzuständiger Leistungsträger gewährt hat, obwohl der Rentenversicherungsträger zuständig gewesen wäre, als Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gilt, wenn die Maßnahme nicht erfolgreich gewesen ist, weil sie die verminderte Erwerbsfähigkeit nicht verhindert hat. Diese Antragsfiktion ( §116 Abs. 2 Nr. 2 SGB VI ) prüft der Rententräger von Amts wegen und bietet - soweit diese Voraussetzungen vorliegen - auch von sich aus ein Rentenverfahren an.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ergänzend ist noch mitzuteilen, dass - sofern sich im Rentenverfahren ein 4-5-stündiges Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ergeben sollte - ein Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Zeit wegen verschlossenem Arbeitsmarkt besteht. Diese Rente kann frühestens mit dem Beginn des siebten Kalendermonats nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt werden.

Sofern Sie während der durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen Arbeitslosengeld II bezogen haben und kein Übergangsgeld zur Auszahlung kam, entfällt eine Anrechnung nach § 116 Abs. 3 SGB 6. Vielmehr wird der Erstattungsanspruch des Trägers des Arbeitslosengeldes II auf die zur Verfügung stehende Rentennachzahlung nach Benachrichtigung durch den Rentenversicherungsträger zu prüfen sein.

8 Antworten

Nixam 02.09.2008 | 19:02
Stellen Sie einen formellen Rentenantrag. Ergibt sich aus dem Rentenverfahren, dass bereits aus den Gutachten bei der medizinischen Reha Erwerbsminderung vorgelegen hat, dann wird man Ihnen die Rente nicht vorenthalten. Es muss aus dem Gutachten und dem Entlassungsbericht hervorgehen, dass Sie erwerbsgemindert sind. Sonst haben Sie keine Chance auf rükwirkende Rentengewährung. Nix
-_-am 02.09.2008 | 23:35
Ob der Reha-Antrag als Rentenantrag gilt, hängt vom Leistungsfall ab und wird von Amts wegen geprüft. Stellen Sie einfach einen formularmäßigen Antrag auf EM-Rente. Bei den Auskunfts- und Beratungsstellen passiert das online am Bildschirm. Telefonische Terminvereinbarung für die Antragsaufnahme: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Die Beratungsstellen werden Ihnen nach Eingabe Ihrer Postleitzahl angezeigt. Dort erklärt man Ihnen auch, was Sie mitbringen sollen.
Reseam 03.09.2008 | 14:46
Ergänzung: Sie haben während der bisherigen Reha-Maßnahmen sicher Übergangsgeld erhalten? Dann wird bei einer rückwirkenden Gewährung der Rente das bisher gezahlte ÜG auf die Nachzahlung der Rente angerechnet (§ 116 Abs. 3 SGB VI). Also erwarten Sie sich von einer rückwirkenden Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung nicht zu viel. Auf keinen Fall gibt es die "oben drauf".
Agilitusam 03.09.2008 | 15:21
Ich habe während der gesamten Reha Alg2 bekommen.
Schadeam 03.09.2008 | 15:43
dann wird sich der ganze Aufwand wahrscheinlich unterm Strich nicht lohnen, weil die halbe Rente i.d.R. auch nicht höher ist als das, was Sie bislang an Unterstützung haben.... Die Höhe der vollen Rente entnehmen Sie der letzten Renteninformation und halbieren den Betrag und ziehen noch ca 10% für KV und Pflege ab.
Agilitusam 03.09.2008 | 17:36
Ich werde so ca. 200 Euro an teilweiser EM-Rente bekommen. Das wird als Einkommen beim Alg2 berücksichtigt. 100 Euro Einkommen sind anrechnungsfrei bei Alg2 und von dem Rest darf man 20 % behalten. Das heißt, ich würde 120 Euro mehr pro Monat bekommen.
Schadeam 03.09.2008 | 19:57
dann wünsche ich Ihnen, dass das klappt und hoffe, dass Sie genausoviel Energie bei der Suche nach einem Job aufwenden wie bei der Recherche nach den Freigrenzen neben Hartz 4.
Schadeam 04.09.2008 | 11:02
...über diese Arbeitsmarktrente würde sich Agilitus wohl riesig freuen, denn neben der vollen Rente gäbe es wohl kein AL 2 mehr und als "Arbeitsmarktrentner" kriegt er keine Grundsicherung. Somit bliebe die gute alte ergänzende Sozialhilfe, wenn ihm die 400 € Rente nicht zum Leben reichen....
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Die Riester-Rente ist bald Geschichte. Von 2027 an gilt die neue staatliche Förderung für die private Altersvorsorge. Aber was tun mit dem alten Vertrag? Ein Wegweiser.

Time
10 Minuten

Bei Rentnern mit versicherungspflichtigem Job wurde zuletzt der „Teilrenten-Trick“ zunehmend beliebter: Sie verzichten auf nur 0,1 Promille ihrer Rente, um ihren Anspruch auf Krankengeld zu sichern. Ab 2027 klappt das nicht mehr. Bei der Rentenversicherungspflicht bleibt die 99,99-Prozent-Teilrente nach Erreichen der Regelaltersgrenze jedoch weiterhin nützlich.

Time
8 Minuten

Nach der Rentenerhöhung fragen sich viele Ruheständler: Muss ich jetzt eine Steuererklärung abgeben? Und wovon hängt es ab, ob das Finanzamt Geld will? Das Bundesfinanzministerium hat dazu neue Zahlen, die Rentenversicherung neue Beispielrechnungen vorgelegt. Ein Leitfaden.

Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026