Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Irmel,
nach Ihrer Schilderung wird der Rentenversicherungsträger nunmehr zumindest prüfen, ob der Rehaantrag in einen Rentenantrag umzudeuten ist und sie ggf. auffordern, einen entsprechenden Formblattantrag zu stellen. Unabhängig davon können Sie allerdings auch selbst die Initiative ergreifen und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
Soweit Ihr Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird, gilt als Antragsdatum für die Rente das Datum der Rehaantragstellung. Nachteile erleiden Sie hieraus nicht. Für die Berechnung der Rente ist letztlich der vom Rentenversicherungsträger zu bestimmende Leistungsfall (Tag des Eintritts der Erwerbsminderung) maßgebend. Der Rentenberechnung liegen dann die bis zu diesem Leistungsfall zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten zu Grunde.
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.
Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.