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Experten-Antwort

Rehaantrag nun Rentenantrag

von Irmel24.09.2025 | 14:14
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5 Antworten

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Hallo Experten Ich habe im Februar 25 eine Reha beantragt bei der deutschen Rentenversicherung. Diese wurde auch genehmigt. Ich musste 5 Monate warten. bevor die Reha los ging, wurde aber im Juni 25 krank und bin ins Krankengeld gerutscht. Ich bekam Übergangsgeld in der Reha. Die Reha habe ich selbst initiiert und nicht die Krankenkasse. Ich wurde nun vor einer Woche arbeitsunfähig aus der Reha entlassen mit dem Hinweis einen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente zu stellen. Frage: Mein Rehaantrag wird nun als Rentenantrag gewertet richtig? Hat dies Nachteile auf die Rentenhöhe, da ja von Rehaantrag bis Rehaende, doch viel Zeit vergangen ist. ( Beispiel. Im Januar war die volle EM Rente 1000 Euro) Im September 1080 Euro) Von welchem Monat aus, wird die Rente dann berechnet?? Ich hoffe ich konnte es nachvollziehbar schildern

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Irmel,

 

nach Ihrer Schilderung wird der Rentenversicherungsträger nunmehr zumindest prüfen, ob der Rehaantrag in einen Rentenantrag umzudeuten ist und sie ggf. auffordern, einen entsprechenden Formblattantrag zu stellen. Unabhängig davon können Sie allerdings auch selbst die Initiative ergreifen und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.

 

Soweit Ihr Rehaantrag in einen Rentenantrag umgedeutet wird, gilt als Antragsdatum für die Rente das Datum der Rehaantragstellung. Nachteile erleiden Sie hieraus nicht. Für die Berechnung der Rente ist letztlich der vom Rentenversicherungsträger zu bestimmende Leistungsfall (Tag des Eintritts der Erwerbsminderung) maßgebend. Der Rentenberechnung liegen dann die bis zu diesem Leistungsfall zurückgelegten rentenrechtlichen Zeiten zu Grunde.


 

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4 Antworten

EMRam 24.09.2025 | 14:25
Zum einen, wissen Sie noch nicht, ob die EMR bewilligt wird. Der mögliche Rentenbeginn ist davon abhängig, wann die DRV den Leistungsfall festsetzt und ob die EMR befristet wird oder nicht. Auf den Leistungsfall haben Sie selbst keinen Einfluss. Das kann der Beginn der Erkrankung sein, der Antrag auf Rehs, ein Krankenhausaufenthalt, etc.
Mondkindam 24.09.2025 | 14:25
Sobald der Reha-Entlassungsbericht der DRV vorliegt, geht er an den Prüfarzt und erst dann steht fest ob der Prüfarzt der Einschätzung der Rehaklinik folgt. Sollte das der Fall sein, erhalten Sie ein Schreiben wegen der Umdeutung. Falls Sie Ihre Krankenkasse bis dahin noch nicht in Ihrem Dispositionsrecht eingeschränkt hat, können Sie dann entscheiden ob Sie das wollen oder nicht. Für die Rentenberechnung werden alle Zeiten bis zum Monat des Leistungsfalles berücksichtigt.
Da hilft nur abwartenam 24.09.2025 | 14:32
Ob die DRV Ihren Rehaantrag jetzt von sich aus in einen EM-REntenantrag umwandelt, müssen Sie abwarten. DAs erfolgt nicht automatisch und immer. Sie können aber ansonsten auch selber einen EM-Rentenantrag stellen. Die Krankenkasse könnte sich auch jetzt noch nachträglich einklinken und Ihr Dispositionsrecht einschränken. Dann dürften Sie eine Umwandlung in einen EM-Rentenantrag durch die DRV nicht ablehnen ohne Zustimmung der Krankenkasse (ansonsten folgt die Einstellung des Krankengeldes). Entscheidend füe den Beginn (und damit indirekt auch für die genaue Höhe) der EM-Rente ist das Leistungsfall-Datum (esrtes Vorliegen der Erwerbsminderung), das die DRV bei Gewährung einer EM-Rente festlegt. Darauf haben Sie praktisch keinen Einfluss. Da sind viele Datumswerte denkbar wie zum Beispiel die erste AU-Bescheinigung einer dann lange anhaltenden Erkrankung, das Datum einer Reha-Antragsstellung, das Ende einer Reha oder auch ein ganz anderes Datum. Da müssten Sie sich dann überraschen lassen....
Dispo....am 24.09.2025 | 15:38
Bei mir hat die KK sich 3 Wochen nach Reha-Ende gemeldet und sich das nachträglich und rückwirkend das Dispositionsrecht gesichert. Also, wie schon von anderen geschrieben, abwarten, ob noch was von der KK kommt
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