Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo rpb,
grundsätzlich stimmen wir den Überlegungen von „W*lfgang“ zu. Bevor Sie aber überstürzt den Rehaantrag zurücknehmen, sollten Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und prüfen, ob und inwieweit ein eventueller Aufnahmetermin noch verschoben werden kann.
Nur für den Fall, dass eine Ende des „Minijobs“ auf nicht abzusehen ist, sollten sie prüfen, ob Sie den Rehaantrag ganz zurücknehmen wollen. Bedenken sie hierbei bitte, dass es sich bei einer Bewilligung der Reha nicht um eine Erholungsreise und deren Verschiebung handelt, sondern es geht auch um Ihre eigene Gesundheit und den Erhalt oder die Wiederherstellung Ihrer eigenen Arbeitskraft.
Es sollten daher auch möglichen Alternativen, z.B. mit der Pflegeversicherung Ihrer Mutter geklärt werden. Ob ein Anspruch aus der Pflegeversicherung besteht kann an dieser Stelle allerdings nicht beurteilt werden.
Hallo rpb,
grundsätzlich stimmen wir den Überlegungen von „W*lfgang“ zu. Bevor Sie aber überstürzt den Rehaantrag zurücknehmen, sollten Sie sich mit Ihrem Rentenversicherungsträger in Verbindung setzen und prüfen, ob und inwieweit ein eventueller Aufnahmetermin noch verschoben werden kann.
Nur für den Fall, dass eine Ende des „Minijobs“ nicht abzusehen ist, sollten sie prüfen, ob Sie den Rehaantrag ganz zurücknehmen wollen. Bedenken sie hierbei bitte, dass es sich bei einer Bewilligung der Reha nicht um eine Erholungsreise und deren Verschiebung handelt, sondern es geht auch um Ihre eigene Gesundheit und den Erhalt oder die Wiederherstellung Ihrer eigenen Arbeitskraft.
Es sollten daher auch möglichen Alternativen, z.B. mit der Pflegeversicherung Ihrer Mutter geklärt werden. Ob ein Anspruch aus der Pflegeversicherung besteht kann an dieser Stelle allerdings nicht beurteilt werden.
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