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Experten-Antwort

Rehaantrag u. Rentenalter

von Nele10.11.2025 | 13:45
139 Ansichten
3 Antworten
Guten Tag, auf ärztl. Anraten hin werde ich am 12.11.25 eine med. Reha beantragen. Krankenkasse bescheinigte fehlende Zuständigkeit. Bin zzt. noch erwerbstätig aber krankgeschrieben. Problem: Erwerbstätigkeit endet mit dem 30.11.25. Grund: reguläres Rentenalter erreicht. Rentenantrag noch nicht gestellt. Plan: erst Rehaantrag, dann rückwirkend zum 01.12.25 Rentenantrag - zu stellen bis max. 28.02.26 - korrekt? Was passiert, wenn vor dem 28.02.26 eine Reha bewilligt und durchgeführt wurde ( wer trägt die Kosten?). Macht der Rehaantrag überhaupt Sinn? Freundlichen Gruß Nele

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 11.11.2025 | 09:26

Hallo Nele, 

 

die gesetzliche Rentenversicherung ist zuständiger Rehaträger, solange noch kein Rentenantrag mit Aussicht auf Erfolg/lfd. Rentenzahlung vorliegt. Wird der Rentenantrag gestellt, wechselt die Zuständigkeit zur Krankenversicherung. 

Wird der Rehaantrag gestellt und im lfd. Verfahren (oder Rückwirkend) eine Altersrente beantragt, wechselt diese Zuständigkeit ebenfalls rückwirkend, und die gesetzliche Rentenversicherung hat einen Erstattungsanspruch ggü. Ihrer Krankenversicherung. 

 

Ein Rentenantrag auf eine Regelaltersrente hat bei Erreichen des entsprechenden Lebensalters und mehr als 5 Beitragsjahren immer Aussicht auf Erfolg.

 

Ausnahme: Die Beantragung einer Teilrente i.H.v. weniger als 2/3 (bspw. 66,0%) führt nicht zu einem solchen Zuständigkeitswechsel. Daher es ist möglich, eine Teilrente in der o.g. Höhe zu beziehen und eine Rehamaßnahme über die gesetzliche Rentenversicherung durchzuführen. 

 

Es empfiehlt sich jedoch die Rücksprache mit Ihrer Krankenversicherung. Sollte diese bei Vollrentenbezug die Reha erbringen, ist fraglich, warum Sie auf knapp 1/3 Ihrer Altersrente verzichten sollten. 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Expertenteam 

2 Antworten

Schadeam 10.11.2025 | 13:57
Nein, wenn Sie zum 0.12.25 das Regelalter erreichen und n Rente gehen wollen, macht es keinen Sinn morgen Reha zu beantragen. Der Sinn der Reha, nämlich die Erwerbsfähigkeit zu verbessern wäre doch komplett ad absurdum geführt. Soll hier nochmal ein Reha- Urlaub abgegriffen werden? 3 Wochen von der DRV finanziertes Relaxen?
Absurdam 10.11.2025 | 14:14
Bis ein Rehaantrag überhaupt bearbeitet wird, dauert es in der Regel mehrere Monate und bis dann nach Genehmigung (sofern die überhaupt erteilt wird) ein freier Rehaplatz zur Verfügung steht, dauert es i.dR. auch nochmals mehrere Monate (locker 3 bis 6 Monate oder auch länger). Ihre vermeintlich "geschickte" Planung ist schon allein aus diesem Grund absurd. Aber nur zu, versuchen Sie ruhig, die DRV auszutricksen. Aber beklagen Sie sich dann nicht, wenn Ihnen das kräftig auf dei Füße fällt.
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