Die Ärzte des med. Dienstes der RV sind SOZIALMEDIZINER und entscheiden darum nach speziellen - sozial-med. - Kriterien und auch Kenntnissen. Der daheim behandelnde Facharzt/Hausarzt hat diese meist nicht und hat darum keine Ahnung um was es überhaupt bei einer Reha geht, wann diese zu genehmigen ist oder eben nicht und vor alem um was es genau hinsichtlich Prüfung einer Erwerbsminderung geht. AU kann ein Fach-/ Hausarzt beurteilen - aber eben nicht eine Erwerbsminderung.
Sie irren wenn Sie meinen das Begutachtungen eher selten sind. Im Rehaverfahren sicher seltener als wenn jemand gleich eine EM-Rente beantragt. Aber auch Begutachtungen um über die Notwendigkeit einer Reha zu entscheiden kommen vor. Aber auch rein " papiermässig " ist das durchaus üblich und auch in Ordnung. Glauben Sie mir, die Ärzte bei der RV machen das vielfach jeden Tag und können auch aus ärztlichen Unterlagen vieles erkennen. Da bedarf es nicht zwangsläufig einer Begutachtung.
" Wir gehen aber stark davon aus, dass keine EM vorliegt und er seinen Beruf weiterhin ausüben kann, "
Das ist ihre Sicht und die ihres Mannes. Die des med. Dienstes der RV kann eine völlig andere sein.... Nicht selten überschätzt sich der Antragsteller in seinen Kräften und meint er könnte - wieder - Bäume ausreissen. Aber der nächste Zusammenbruch ist dann oft nicht weit. Gerade bei psychsichen Erkrankungen ist das ja leider so.
Wenn die Problematik nur an der alten Arbeitsstätte liegt könnte ein Wechsel des Arbeitgebers gesundheitlich wirklich was bringen. Aber auch im neuen Job ist man neu und da kann es - zu ähnlichen oder anderen - Problemen wie beim alten AG kommen. Bitte nicht zu bauäugig sein in der Hinsicht, das bei einem neuen AG zwangsläufig alles wieder gut ist. Das kann so sein - muss es aber ganz und gar nicht. Ihre Aussagen dazu sind mir da etwas zu positiv. Kenne das aus eigener Erfahrung. Psychsiche Erkrankungen haben aber meist viel tiefer gehende Ursachen als " nur " Probleme auf der Arbeit.... Ebenfalls eigene Erafhrung.
Ausgesteuert heisst das man aus der Krankenkasse fliegt, weil z.b. die Krankengeldzahlung abgelaufen ist. Dann ist man nur noch 1 Monat lang Pflicht-Mitglied und muss sich danach -NAHTLOS - freiwillig selbst dort weiter versichern um Krankenversicherungschutz zu haben. Hier im voeherigen Post gesandten Link von mir steht alles dazu. Bitte mal genau lesen. Steht ziemlich unten :
http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Krankengeld---Keine-Zahlung-1289.html
" Das ist ja wieder die gleiche Sache wie bei der Rentenversicherung. Dein behandelnder Arzt, der dich seit Monaten kennt, bestätigt, dass das Unternehmen dich wieder krank machen würde und irgendwelche Leute, die in Stück Papier in der Hand halten behaupten das Gegenteil.
Wenn die Chance für eine Ablehnung recht groß ist, dass wäre es ja sinnvoller das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten und im Zweifelsfalle die KV selbst zu zahlen, da man sich so nicht aus einer Arbeitslosigkeit heraus bewirbt."
Es entscheidet eben jeder Träger ( Kasse, RV, AfA) nach seinen gestzlichen Vorgaben. Ein Bericht des MDK der Kasse zählt für die RV nicht und so weiter. Es wuessen eben immer auch verschiedene Gesichtspunkte/Anforderungen des jeweiligen Leistungsträgers berücksichtigt werden. Gutachten der Krankenkasse sind darum völlig anders und darum nicht relevant z.b. für die RV und/oder die AfA. Umgekehrt gilt das selbe. Das eine Gutachten ( z.b. der Kasse ) hat eben für das andere Verfahren / Reha bei der RV ) keine Bedeutung eben weil es nicht aussagekräftig genug ist.