Guten Tag,
die Antworten von "EM" und "EMR" sind zutreffend und zielführend.
Viele Grüße
Die DRV setzt selbst den Leistungsfall fest. Es kann das Rehadatum sein, muss es aber nicht. Das entscheidet die DRV. Manchmal ist es nur der Antrag, oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder ein Krankenhausaufenthalt.
Die Krankenkasse zahlt solange, bis der Anspruch erschöpft ist, oder eine EMR bewilligt ist und solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie haben längstens 78 Wochen einen Anspruch auf Krankengeld.
Einen Antrag auf EMR müssten Sie stellen. Da für die Prüfung weitere persönliche Angaben nötig sind.
Übrigens entscheidet die DRV alleine anhand aller vorliegender Unterlagen. "Nur" eine Empfehlung der Reha führt nicht automatisch zu einer Bewilligung. Die EMR kann auch abgelehnt werden.
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