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Experten-Antwort

Rehaatrag als Rentenantrag Nachteil

von Maria21.10.2025 | 08:12
289 Ansichten
5 Antworten
Hallo Hatte selbst einen Rehaantrag gestellt. War dann zur Reha und unter 3 Stunden entlassen. Der Rehaantrag wird nun als Rentenantrag umgewandelt richtig?? Frage: Muss ich nochmals einen Rentenantrag zusätzlich stellen wegen dem Dispositionsrecht?? Muss die Krankenkasse solange Krankengeld zahlen bis die Rente durch ist?? KK Anspruch besteht noch für 15 Monate

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 21.10.2025 | 08:43

Guten Tag,

 

die Antworten von "EM" und "EMR" sind zutreffend und zielführend.

 

Viele Grüße

4 Antworten

EMam 21.10.2025 | 08:19
Was den Krankengeldanspruch und Ihr Dispositionsrecht angeht, klärt Sie Ihre Krankenkasse gerne auf. Dass der Rehaantrag in einen Rentenantrag umgewandelt wird, kann, muss aber nicht so sein. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, können Sie selbst die Initiative ergreifen und einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen.
EMR am 21.10.2025 | 08:21
Die DRV setzt selbst den Leistungsfall fest. Es kann das Rehadatum sein, muss es aber nicht. Das entscheidet die DRV. Manchmal ist es nur der Antrag, oder der Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder ein Krankenhausaufenthalt. Die Krankenkasse zahlt solange, bis der Anspruch erschöpft ist, oder eine EMR bewilligt ist und solange die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Sie haben längstens 78 Wochen einen Anspruch auf Krankengeld. Einen Antrag auf EMR müssten Sie stellen. Da für die Prüfung weitere persönliche Angaben nötig sind. Übrigens entscheidet die DRV alleine anhand aller vorliegender Unterlagen. "Nur" eine Empfehlung der Reha führt nicht automatisch zu einer Bewilligung. Die EMR kann auch abgelehnt werden.
Auch EMam 21.10.2025 | 13:22
Hallo Maria, der Zeitraum der Reha wird auf ihren Krankengeld-Anspruch angerechnet , also von den max. 72 Wochen abgezogen.
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